Aus Sicherheitsgründen NRW-Regierung verbietet private Haltung giftiger Tiere
Düsseldorf · Als Konsequenz aus dem Giftschlangen-Drama von Herne soll die private Haltung von besonders giftigen Tieren in Nordrhein-Westfalen weitgehend verboten werden.
Das sieht der Entwurf für ein Gifttiergesetz vor, den die Regierung des bevölkerungsreichsten Bundeslandes am Dienstag verabschiedet hat.
Privatpersonen machen sich demnach strafbar, wenn sie sich künftig bestimmte Arten von Giftschlangen, Skorpionen und Webspinnen anschaffen, deren Bisse oder Stiche tödlich sein können. Wer solche gefährlichen Tiere nach Inkrafttreten des Gesetzes noch hält, muss das melden sowie seine Zuverlässigkeit und den Abschluss einer Haftpflichtversicherung nachweisen.
Zoos und Hochschuleinrichtungen dürfen Gifttiere dagegen weiter halten, ebenso Einrichtungen mit behördlicher Erlaubnis nach dem Tierschutzgesetz. Dazu gehört der gewerbliche Tierhandel. Wenn Halter ihre gefährlichen Reptilien oder Spinnen abgeben möchten, übernehmen qualifizierte Experten den Transport und die dauerhafte artgerechte Unterbringung. Die Kosten soll das Land tragen.
„Besonders giftige Tiere gehören grundsätzlich nicht in private Hände“, erklärte Umweltministerin Ursula Heinen-Esser (CDU). „Immer wieder entwischen Tiere und werden damit zu einer Gefahr für Menschen.“ In der Folge müssten die Behörden aufwendige Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und Suche nach den giftigen Tieren ergreifen - oft auf Kosten der Allgemeinheit.
Im August hielt eine entwischte hochgiftige Monokel-Kobra in Herne im Ruhrgebiet Anwohner fast eine Woche in Atem. Die Giftschlange war im Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses gesichtet worden und dann verschwunden. 30 Bewohner mussten ihre Wohnungen verlassen. Schließlich wurde die Kobra hinter dem Haus eingefangen.
Aus Sicherheitsgründen lag während der Suche ein Gegengift in der Uniklinik Düsseldorf bereit.