NRW Polizist soll fixierten Mann getreten haben
Duisburg. Ein Polizeibeamter soll bei einem Einsatz in Duisburg einen bereits von anderen Beamten auf dem Boden festgehaltenen Verdächtigen dreimal getreten haben. Der Beamte soll den Mann, einen falsch parkenden Autofahrer, dabei mindestens einmal im Bereich des Kopfes und Oberkörpers getroffen und ihn dadurch verletzt haben, wie die Staatsanwaltschaft Duisburg am Freitag mitteilte.
Die Behörde beantragte eine Bewährungsstrafe. Bei dem Einsatz am 25. Juni 2017 war eine Kontrolle falsch geparkter Autos eskaliert.
Einer der betroffenen Autofahrer, ein damals 37-Jähriger, hatte die Maßnahmen kritisiert. Er wurde in Gewahrsam genommen, als er sich nicht ausweisen wollte. Dabei soll es in einem Hausflur zu dem Vorfall gekommen sein.
Fest installierte Videokameras in dem Flur filmten das Geschehen. Währenddessen hatten sich laut Polizei bis zu 250 Menschen versammelt, die den Einsatz störten oder sogar verhindern wollten. Mehrere hätten versucht, den Mann zu befreien, berichtete die Polizei damals.
Erst ein Großaufgebot habe die Lage unter anderem mit Pfefferspray unter Kontrolle gebracht. Der Beamte, der zugetreten haben soll, ist laut Polizei seit dem Vorfall von seinen Dienstpflichten entbunden. Die Staatsanwaltschaft beantragte beim Amtsgericht Duisburg-Ruhrort einen Strafbefehl gegen den Polizisten wegen Körperverletzung im Amt. Er gehöre einer Hundertschaft an. Beantragt wurde eine zur Bewährung ausgesetzte Gefängnisstrafe. Ein eingeleitetes Disziplinarverfahren ruht bis zu einem Urteil.
Gegen den Autofahrer beantragte die Behörde einen Strafbefehl wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Er soll eine Geldstrafe erhalten. Über die genaue Höhe der jeweiligen Anträge machte die Staatsanwaltschaft keine Angaben. Die Behörde ermittelt in dem Zusammenhang noch gegen vier weitere Polizeibeamte.
Die Verfahren seien noch nicht abgeschlossen, sagte eine Sprecherin. Das Amtsgericht muss nun entscheiden, ob es die beantragten Strafbefehle für sachgerecht hält. Die Beschuldigten können den Strafbefehl dann akzeptieren oder Einspruch einlegen. In diesem Fall gibt es eine öffentliche Hauptverhandlung. dpa