Versuchte Geldautomatensprengung in Dormagen Festnahme nach Razzia in mehreren Wohnungen

Dormagen · Polizei durchsuchte acht Wohnobjekte nach versuchter Geldautomatensprengung.

Ein Automaten am Hit-Markt war im Mai das Ziel.

Ein Automaten am Hit-Markt war im Mai das Ziel.

Foto: Klaus D. Schumilas

(schum) In einer Razzia in Dormagen, Neuss und Köln haben Polizei und Spezialeinheiten am Mittwochmorgen acht Wohnobjekte durchsucht und dabei einen 28 Jahre alte Mazedonier festgenommen. Bei der Aktion ging es um den Verdacht der versuchten Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion und des versuchten Diebstahls in einem besonders schweren FalI. Dem Mann wird die Beteiligung an einer versuchten Geldautomatensprengung im Mai dieses Jahres in Dormagen vorgeworfen. Das Ermittlungsverfahren führt die Zentral- und Ansprechstelle für die Verfolgung Organisierter Straftaten in NRW (ZeOS NRW).

Ausgangspunkt der Ermittlungen und Anlass für die Gründung einer Ermittlungskommission war die Festnahme eines 25-jährigen Beschuldigten am 21. Mai nach der versuchten Geldautomatensprengung. Drei Männer waren geflüchtet, als an jedem Tag gegen 5.15 Uhr Polizeibeamte an der Lübecker Straße im Gewerbepark Top West eintrafen. Das Trio hatte sich zuvor an einem dortigen Geldautomaten des Supermarktes Hit-Markt zu schaffen gemacht. Die Flucht verlief über die Franz-Gerstner-Straße, K18, die Salm-Reifferscheidt-Allee und endete im Bereich der Isarstraße in Hackenbroich. Dort stoppte das Fahrzeug und die vier Insassen flüchteten zu Fuß weiter. Einer der Tatverdächtigen konnte durch die Beamten eingeholt und festgenommen werden. Der 25-jährige Mann aus Moers kam in Untersuchungshaft. Bei der Fahndung nach den anderen Männern wurde auch ein Polizeihubschrauber eingesetzt. Im Fahrzeug der Männer fand die Polizei Sprengmittel.

Der Tatverdacht richtet sich zwischenzeitlich gegen insgesamt sechs Männer, die ihren Wohnsitz überwiegend in Dormagen haben. Die Durchsuchungen dienten der Vollstreckung des Haftbefehls und der Sicherstellung von Beweismitteln. Für den Versuch der Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion sieht das Gesetz grundsätzlich eine Freiheitsstrafe von einem bis zu fünfzehn Jahren vor, wobei die Strafe aufgrund des Versuchs gemildert werden kann.

(schum)