Drei Parkplätze in Zons im Gespräch Parken geht in Dormagen bald digital
Dormagen · „Am Rheintor“, „Am alten Flügeldeich“ und „An der Mühle“ soll ein digitales Parksystem eingeführt werden.
Im Parkhaus „Nettergasse“ ist die Schrankenanlage seit 2023 Geschichte. Sie war in der Vergangenheit nicht nur störanfällig, sondern auch kostenintensiv gewesen und konnte entfernt werden, weil man eine neue Lösung gefunden hat: ein digitales Parksystem. Beim Einfahren wird das Kennzeichen gescannt und ein Zeitstempel hinterlegt. Ein Ticket zu kaufen, ist nicht nötig. Bezahlt wird per Kennzeichen am Kassenautomaten oder in der App, das geht auch noch bis zu 24 Stunden später.
Die Zuständigkeit für das Parkhaus „Nettergasse“ liegt bei der Stadtbad- und Verkehrsgesellschaft Dormagen (SVGD). Das digitale Parksystem wird von den Nutzerinnen und Nutzern sehr gut angenommen. Aufgrund dessen soll es künftig auch auf weiteren Parkflächen im Stadtgebiet eingesetzt werden. Im Gespräch sind die drei Parkplätze in Zons „Am Rheintor“, „Am alten Flügeldeich“ und „An der Mühle“. Dort soll bereits Anfang 2025 das digitale Parksystem eingeführt werden. Auch auf der Parkfläche „Unter den Hecken 74“ wird die digitale Umrüstung zeitnah erfolgen.
Die Parkraumbewirtschaftung innerhalb des Stadtgebietes wird derzeit dezentral von verschiedenen Stellen des Stadtkonzerns Dormagen durchgeführt. So liegen die Zuständigkeiten für die touristischen Parkflächen in Zons bei der Stadtmarketing- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft Dormagen mbH (SWD), für den Parkplatz „Unter den Hecken 74“ aufseiten des städtischen Ordnungsamtes. Deshalb wurde nun über Möglichkeiten und Potenziale zur Zentralisierung und Optimierung des Parkens beraten.
Neben der einfacheren Handhabung werden durch die digitalen Parksysteme auch die Kosten erheblich reduziert. Ein großer Effekt sind dabei die Einsparungen von Personal- und Wartungskosten. Darüber hinaus erwarten SWD und SVGD Umsatzsteigerungen. Nach vorsichtigen Schätzungen geht die Verwaltung von wirtschaftlichen Verbesserungen bei der SWD und SVGD von insgesamt rund 60 000 Euro aus. Eine Erhöhung von Parkentgelten ist nicht geplant.
Die Regelungen zum Anwohnerparken in Zons bleiben ebenfalls unverändert. Die Anwohner, die über einen Anwohner-Parkausweis verfügen, können diesen wie gewohnt nutzen und auch weiterhin auf den drei von der SWD bewirtschafteten Parkflächen in Zons kostenfrei parken. Hierfür wird das Kennzeichen der betreffenden Fahrzeuge in einer Datenbank der Firma Wemolo hinterlegt, die das digitale Parksystem vertreibt. Im Bereich der Besucher-Parkausweise wird es zu kleineren, positiven Veränderungen kommen. Zukünftig erhalten die Anwohnenden für ihre Besucher Freicodes, mit denen die Besucherinnen und Besucher auf den drei Parkflächen kostenfrei parken können.