Richter im Prozess um Grevenbroicher Messerattacke Gerichtssaal leer – Richter in Plauderlaune
Grevenbroich/Mönchengladbach. · Dritter Prozesstag zur Messerattacke auf der Stadtparkinsel, nur Polizistin sagt aus.
Der dritte Prozesstag zur Messerattacke auf der Grevenbroicher Stadtparkinsel bot zunächst einen ungewohnt leeren Gerichtssaal. Sachverständiger und Bewährungshelfer waren verhindert, der Verteidiger ließ sich vertreten. Lediglich eine Polizistin wird vernommen. So bietet die Verhandlung wenig Neues. Eigentlich.
Denn am Ende kommt der zuständige Richter in Plauderlaune. Ihm war entfallen, wer alles verhindert sei. Daher habe er sich am Vortag bereits auf eine mögliche Urteilsverkündung vorbereitet. So nutzte er den kurzen Arbeitstag, um den Anwesenden seine Sicht der Dinge mitzuteilen. Unstrittig sei, dass der Angeklagte mit dem Messer auf einen 24-jährigen Grevenbroicher eingestochen habe und ihn dabei lebensgefährlich verletzte. So weit, so alt. Neu ist allerdings eine andere Einschätzung des Richters. „Die Aggression ging in beiden Auseinandersetzungen vom späteren Opfer aus“, sagte er. In dieser Klarheit ist das neu. Hatte es doch am zweiten Verhandlungstag auch Zeugen gegeben, die Sätze wie „Ich stech’ dich ab“ gehört hatten.
Offenbar schenkt der zuständige Richter den Aussagen von Opfer und anwesenden Freunden mehr Vertrauen. Sie hatten mehrheitlich ausgesagt, dass das Opfer den Angeklagten attackierte. Dass der Angeklagte sich nach einer ersten Auseinandersetzung sogar vom späteren Tatort entfernen wollte. „Das Gericht hat nun zwei Fragen zu klären“, setzte der Richter seine Darlegung fort. Zum einen gehe es darum, ob der Angeklagte in Notwehr gehandelt habe. Problematisch sei in diesem Zusammenhang jedoch, dass sich der 29-jährige Grevenbroicher mit einem Messer, also einem „gefährlichen Werkzeug“ verteidigt habe. „So etwas muss man prinzipiell androhen. Es sei denn, das ist nicht mehr möglich, weil alles zu schnell geht“, sagte er.
Zum anderen müsse das Gericht klären, ob beim Angeklagten ein Tötungsvorsatz vorlag oder nicht. Eine für das spätere Strafmaß höchst entscheidende Frage. Wäre eine solche Absicht nicht zu erkennen, würde der Vorwurf des versuchten Totschlags wegfallen. Es bliebe aus der Anklage „nur noch“ der Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung. „Das ist auch interessant für ihre Plädoyers“, sagte der Richter mit Blick auf die eifrig mitschreibende Staatsanwältin und den Ersatz-Verteidiger.
Bevor der Prozess endet, werden noch Bewährungshelfer und Sachverständiger gehört. Mit der Urteilsverkündung wird für den 21. Mai gerechnet.