Landesbausparkasse informiert Familien in Grevenbroich erhalten bis zu 232.000 Euro als vergünstigtes Landesdarlehen

Grevenbroich · Wer bauen oder kaufen will, kann je nach Einkommen vergünstigte Darlehen in Anspruch nehmen.

Wer ein eher geringes Einkommen hat und ein Eigenheim bauen möchte, kann vergünstigte Darlehen in Anspruch nehmen.

Foto: dpa/Bernd Wüstneck

(cka) Für den Bau eines Hauses oder den Kauf einer Wohnung gab es schon bessere Zeiten. Durch gestiegene Bauzinsen, hohe Immobilienpreise und teures Material ist die Stimmung auf dem Wohnungsmarkt aktuell alles andere als rosig. Die Landesbausparkasse (LBS) weist aber darauf hin, dass es trotz der aktuellen Lage auch positive Nachrichten gibt: Wer erstmalig ein Haus oder eine Wohnung zur Selbstnutzung bauen oder kaufen möchte, wird vom Land NRW mit sogenannten öffentlichen Mitteln unterstützt.

LBS-Gebietsleiter Andre Kouchen hat ausgerechnet, was das für eine vierköpfige Familie in Grevenbroich bedeutet: Demnach hätte sie Anspruch auf ein vergünstigtes Darlehen von bis zu 232 000 Euro – bei einem Brutto-Jahresgehalt bis knapp 66 000 Euro. Anspruch haben der Bausparkasse zufolge alle Haushalte landesweit, die noch kein Wohneigentum haben und bestimmte Einkommensgrenzen unterschreiten. Das soll unabhängig von Alter und Familienstand möglich sein. So sollen auch Alleinstehende, Kinderlose oder Haushalte mit erwachsenen Kindern davon profitieren können.

„Der Zinssatz für die Darlehen ist für 30 Jahre festgeschrieben und liegt bei lediglich 0,5 Prozent plus einem Verwaltungskostenaufwand von weiteren 0,5 Prozent“, informiert die LBS und zieht einen Vergleich: Die Zinssätze bei Banken liegen demnach derzeit bei rund vier Prozent, also weit darüber. Besonders attraktiv würde die Eigenheimförderung auch durch einen Tilgungsnachlass des Landes: Zehn Prozent der Darlehenssumme müssen laut LBS nicht zurückgezahlt werden.

Mit den günstigen Darlehen sollen Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen auf dem Weg ins Wohneigentum entlastet werden. Darum gelten für die Vergabe Einkommensgrenzen. Die Landesbausparkasse weist allerdings darauf hin, dass diese Grenzen auch überschritten werden dürfen – und zwar um bis zu 40 Prozent. Die öffentlichen Mittel sollen dann immer noch in Anspruch genommen werden können, allerdings nicht mehr in voller Höhe.

Die Grundförderung in der Schlossstadt liegt der LBS zufolge bei 184 000 Euro. Bei Überschreitung der Einkommensgrenzen sind es 74 000 Euro weniger. Dazu kommen bis zu 24 000 Euro je Kind oder Schwerbehindertem sowie weitere Fördermöglichkeiten. „Wer zum Beispiel mit Holz baut, erhält 17 000 Euro zusätzlich, bei Barrierefreiheit sind es 11 500 Euro“, heißt es. Gebietsleiter Andre Kouchen sagt: „Die Förderung des Landes kann gerade für Haushalte mit geringerem Einkommen die entscheidende Hilfe für den Schritt ins Wohneigentum sein. Wichtig sei, die Mittel vor Baubeginn oder Unterzeichnung eines Kaufvertrags zu beantragen.

(cka)