Realschule Bergheimer Straße: Schlappe für Elterninitiative
Obwohl das Verwaltungsgericht das Vorgehen der Stadt heftig kritisierte, lehnte es ein weiteres Anmeldeverfahren ab.
Grevenbroich. Punktsieg für die Stadt im Eilverfahren um ein erneutes Anmeldeverfahren für die Realschule Bergheimer Straße (RBS). Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat gestern alle Anträge der Initiative abgelehnt. Die hatte unter anderem gefordert, dass die Stadt ein Informationsschreiben widerruft und an der Realschule drei weitere Tage zur Anmeldung terminiert werden.
Zu Beginn der Verhandlung fand das Gericht allerdings zunächst deutliche Wort gegenüber der Stadt. Die hatte in einem Vergleich zugestimmt, das bedingte Zweitanmeldeverfahren an der Realschule so zu begleiten wie die Anmeldungen an den anderen weiterführenden Schulen. Neben dem Informationsschreiben über den Termin hat die Stadt aber an alle Eltern von Schülern der vierten Klassen einen zweiten Brief gerichtet. Nach Ansicht der Initiative wurde darin vor der Anmeldung an der Bergheimer Straße gewarnt.
Diese Einschätzung teilte der Richter: „Dieses Schreiben erzeugt bei allen vernünftigen Eltern Unsicherheit. Sie können die Eltern nicht für die gesamte Schullandschaft in Grevenbroich in die Pflicht nehmen“, sagte er in Richtung der Verantwortlichen der Stadt. Im Beisein von Bürgermeisterin Ursula Kwasny, deren Erscheinen als Unterzeichnerin des Briefes der Richter angeordnet hatte, kritisierte er das Vorgehen der Verwaltung heftig: „Sie haben aus Sicht der Kammer nicht nur den Vergleich unterlaufen, sondern auch das Gericht brüskiert.“
Nach der Kritik unterbrach er die Sitzung für 20 Minuten, um den Vertretern der Stadt Gelegenheit zu geben, das weitere Vorgehen zu beraten. Nach der Pause entschuldigte sich Marc Saturra, Justiziar der Stadt, für den Brief an die Eltern. Man habe nur auf Fehlinformation auf der Homepage der Elterninitiative reagieren wollen. Noch einmal machte der Richter daraufhin klar, dass dies nicht im Rahmen des Anmeldeverfahrens hätte geschehen dürfen.
Doch dann wendete sich das Blatt. Obwohl die Kammer sich eindeutig für einen erneuten Vergleich der Parteien aussprach, beharrte Michael Zimmermann, der Anwalt der Initiative, auf einem Urteil. Außerdem wies die Kammer darauf hin, dass der Antrag auf ein erneutes Anmeldeverfahren zu weit gefasst sei: „Wenn Sie sagen, Sie wüssten noch gar nicht, wann und ob Sie ein zweites Anmeldeverfahren durchführen wollen, brauchen wir darüber nicht in einem Eilverfahren zu entscheiden“, so der Richter.
Zwischen ihm und Zimmermann entbrannte ein Streit um diese Frage. Zimmermann: „Ich kann ja auch nur einen Titel erwirken. Wann ich den vollstrecke, ist meine Sache.“ Richter: „Diese Belehrung war unnötig.“ Nach einer weiteren Sitzungspause konkretisierte Zimmermann den Antrag nur so weit, dass er ein weiteres Anmeldeverfahren bis zum 22. Juli, dem Beginn der Sommerferien, forderte.
Dem Gericht reichte diese Konkretisierung aber nicht aus: Es lehnte alle Anträge der Elterninitiative ab. In der Begründung heißt es, dass selbst für die Vertreter des Bürgerbegehrens noch gar nicht feststehe, ob im Erfolgsfall ein weiteres Anmeldeverfahren angestrebt würde. Eine „Vorratsentscheidung“ sei in einem Eilverfahren nicht vorgesehen. Auch der geforderte Widerruf sei nur sinnvoll, wenn eine weitere Anmeldung vor dem Bürgerentscheid im April stattfände.
Wie Michael Zimmermann auf dem Gerichtsflur deutlich machte, kommt es ihm aber gar nicht mehr auf die Anzahl der Anmeldungen an. Bisher galten 52 Anmeldungen, neben einem positiven Ergebnis beim Bürgerentscheid, als Voraussetzung für die Bildung neuer fünfter Klassen. Zimmermann: „Das ist rechtlich nicht eindeutig. Wer durch einen Brief Anmeldungen verhindert, kann sich hinterher nicht auf zu wenig Anmeldungen berufen.“