Stadt prüft Zustand von Grabmälern

Fundament und Stein müssen jeweils stabil sein.

Grevenbroich. Nicht standsichere Grabmale können eine heimtückische Gefahr für jeden Friedhofsbesucher darstellen. Jedes Jahr werden in Deutschland Personen durch umstürzende Grabmale verletzt. Daher ist die Stadt Grevenbroich als Friedhofsträger verpflichtet, einmal jährlich die Standsicherheit der Grabmale zu überprüfen. Die diesjährige Prüfung wird ab der zweiten Maiwoche erfolgen.

Ergibt sich dabei, dass das Fundament des Grabmals nachgibt oder sich der Stein bewegt, gilt die Standsicherheit als nicht mehr gegeben. Der Nutzungsberechtigte, der für den ordnungsgemäßen Zustand verantwortlich ist, wird auf die Unfallgefahr durch einen gelben Aufkleber am Grabmal hingewiesen. Gleichzeitig wird der Verantwortliche schriftlich unter Fristsetzung verpflichtet, umgehend die Standsicherheit des Grabmals durch einen Fachbetrieb wieder herstellen zu lassen und dies nachzuweisen.

Der jeweilige Verantwortliche für die Grabstätte ist nach der Friedhofssatzung auch ohne förmliche Aufforderung im Einzelfall verpflichtet, das Grabmal in würdigem und verkehrssicherem Zustand zu halten. Erscheint die Standsicherheit gefährdet, muss unverzüglich Abhilfe geschaffen werden. Dies ist auch im Eigeninteresse des Nutzungsberechtigten so geregelt. Denn die meisten Unfälle ereignen sich während der Grabpflege. Red