Hygienemaßnahmen im Strandbad Zutritt zum Strandbad nur mit Maske erlaubt

Kaarst. · (seeg) In der kommenden Woche soll es wieder warm werden. Dann werden wieder zahlreiche Besucher am Kaarster See erwartet. Und die müssen sich auch im Strandbad an die Vorschriften halten: Der Abstand muss gewahrt werden, ohne Mund-Nase-Maske wird der Eintritt verweigert.

 Auch am Kaarster See gelten die Hygienevorschriften.

Auch am Kaarster See gelten die Hygienevorschriften.

Foto: Georg Salzburg (salz)

„Im Ein- und Ausgangsbereich, im Wartebereich und im Innenraum gilt Maskenpflicht“, sagt Daniel Caspers von den Kreiswerken Grevenbroich, die den Kaarster See betreiben. Wer seine Wertsachen im Schließfach unterbringen will, auf Pommes oder Cola wartet, muss eine Maske tragen. Zudem müssen die Gäste ein Formular ausgefüllt mitbringen. „Das ist keine Reservierung, eher eine Registrierung“, so Caspers. Auch am See können die Gäste das Formular, das auf der Internetseite der Kreiswerke zu finden ist, ausdrucken.

Ohne Corona ist die
Obergrenze Ermessenssache

Die Obergrenze der Besucher liegt während der Corona-Krise bei 2500. Bislang wurde diese Zahl einmal fast erreicht: „Am 26. Juni hatten wir zwischen 2300 und 2350 Gäste“, berichtet Caspers. Sie werden mit einem automatischen Zählsystem erfasst. In Zeiten ohne Corona ist die Obergrenze Ermessenssache der Rettungskräfte. „Sie entscheiden, wann sie die Tür abschließen“, erklärt Caspers. Im vergangenen Jahr gab es einen Tag mit 5000 Besuchern.

Sobald die Obergrenze erreicht ist, leiten die Kreiswerke Maßnahmen ein. „Wir aktualisieren den Status auf unserer Homepage, und die Menschen können unsere See-Hotline anrufen“, sagt Caspers.

Und diejenigen, die bereits auf dem Weg zum See sind? Die werden durch eine Bake an den beiden Parkplätzen darauf aufmerksam gemacht, dass kein Platz mehr am See ist. Und den vielen Gäste, die mit der Regiobahn kommen, wird schon einen Kilometer vor dem See erklärt, dass sie gerade nicht reinkommen. Ob sie trotzdem zum See gehen, bleibt ihnen selbst überlassen: Da es ein öffentlicher Raum ist, können die Kreiswerke niemandem verbieten, am See spazieren zu gehen.