Der Rat stimmt gegen den Ausschluss von Christoph
Der Kaarster Stadtrat hat die Kommunalwahl nun doch für gültig erklärt.
Kaarst. Lars Christoph bleibt bis auf Weiteres Mitglied im Kaarster Stadtrat. Das hat das Gremium am Donnerstagabend so entschieden. Wie beim Entscheid am 28. August, bei dem der Rat einen Einspruch gegen die Zulässigkeit der Kandidatur des CDU-Partei- und Fraktionschefs bei der Kommunalwahl zunächst für begründet erklärt hatte, fiel die Entscheidung am Donnerstagabend in geheimer Abstimmung denkbar knapp, mit nur einer Stimme Unterschied, aus. Diesmal allerdings zugunsten des 35-Jährigen. 21 von 46 anwesenden Ratsmitgliedern stimmten dafür, die mangelnde Wählbarkeit Christophs — in Ausführung des ersten, am 28. August gefassten Ratsbeschlusses — anzuordnen, 22 erklärten die Kommunalwahl vom 25. Mai dagegen für gültig, drei enthielten sich.
Die erneute Abstimmung und der alternativ formulierte Stimmzettel (Ausschlussanordnung oder Gültigkeit der Wahl oder Enthaltung) waren das Ergebnis einer gut zweieinhalb Stunden dauernden Diskussion um zwei konträre Rechtsauffassungen: der von Bürgermeister Franz-Josef Moormann und der des Fünferbündnisses aus SPD, Grünen, FDP, Zentrum und UWG, für die der Wahlprüfungsausschussvorsitzende Heinrich Thywissen (FDP) zu Beginn der Sitzung das Wort ergriff. „Das, was Sie uns hier vorlegen wollen, ist vom Rat bereits am 28. August entschieden worden“, erklärte er in Richtung des Verwaltungschefs. Und: „Sie können hier nicht so lange abstimmen lassen, bis aus Ihrer Sicht das Ergebnis stimmt.“ Eine erneute Abstimmung, so Thywissen, sei deshalb nicht notwendig. Es gebe einen bestandskräftigen Ratsbeschluss, der — durch die Bestätigung des Bürger-Einspruchs und die Feststellung der Nichtwählbarkeit Lars Christophs — die Anordnung des Ausschlusses aus dem Rat bereits enthalte. Aufgabe des Bürgermeisters sei es, diesen „Auftrag“ umzusetzen.
Der Rat, widersprach Moormann, müsse den Verwaltungsakt „Anordnung des Ausscheidens“ selbst und ausdrücklich erlassen. Der Wortlaut des Kommunalwahlwahlgesetzes und die Rechtsprechung ließen aus seiner Sicht nichts anderes zu. „Ich werde dann diesen vom Rat erlassenen Verwaltungsakt bekanntgeben — wie immer die Entscheidung ausfallen mag.“ Der Wahlprüfungsausschuss hatte dem Rat am 27. August mit vier (Ja) zu null (Nein) zu sechs Stimmen (Enthaltung) empfohlen, den Einspruch gegen die Wählbarkeit Lars Christophs abzulehnen. Die selbst vorweggenommene Frage, warum er den „überarbeiteten“ Stimmzettel nicht bereits in der Sitzung am 28. August vorgelegt hat, erklärte der Bürgermeister mit seiner damaligen Überraschung. „Weder in oder nach der zweiten Sitzung des Wahlprüfungsausschusses noch in Vorbereitung der Ratssitzung ergab sich irgendein erkennbarer Hinweis, dass ein anderer Beschluss gefasst werden könnte als im Wahlprüfungsausschuss“, sagte Moormann. „Wir haben mit einem Abstimmungsergebnis wie in der Ratssitzung vom 28. August nicht gerechnet.“ Die Erklärungen des Bürgermeisters kamen nicht bei allen Ratsmitgliedern an. Als juristischer Laie, sagte etwa Robert Begerau (Grüne), fühle er sich auf den Arm genommen und ausgetrickst.
Lars Christoph selbst war es schließlich, der die Abstimmung beantragte. Er habe alle Fragen beantwortet und alle geforderten Unterlagen vorgelegt, erklärte er. Ob die neue Entscheidung zu seinen Gunsten auf Dauer trägt, ist offen. Vorstellbar wäre zum Beispiel, dass bei der Abstimmung unterlegene Ratsmitglieder das Verfahren juristisch prüfen lassen.