Kaarst schafft Sportstättennutzungsgebühr ab Können Vereine bald kostenfrei trainieren?
Kaarst. · Verwaltung beklagt zu hohen organisatorischen Aufwand. Vorlage sieht Abschaffung der Gebühren vor.
Schon lange ist die Sportstättennutzungsgebühr den Vereinen ein Dorn im Auge. Nun stehen die Chancen gut, dass die Gebühr zur Nutzung von Sportanlagen wegfällt. Davon würden alle profitieren: Die Vereine sparen Geld, die Verwaltung hat weniger Arbeitsaufwand. Die endgültige Entscheidung über die Abschaffung fällt der Stadtrat auf seiner Sitzung im Dezember, doch die Mitglieder des Sportausschusses waren sich am Mittwochabend ziemlich einig, dass die Gebühr abgeschafft werden sollte.
In einem Haushaltsbegleitbeschluss aus dem Jahr 2006 stand, dass zum 1. Januar 2007 eine Gebühr für die Nutzung der städtischen Sportanlagen erhoben wird. Davon ausgenommen waren allerdings Kinder und Jugendliche. Schon damals hatten sich die Vertreter der SG Kaarst, DJK Holzbüttgen, VfR Büttgen und TV Gut Heil Vorst vehement gegen die Einführung der Gebühr gewehrt, weil sie für die Vereine eine hohe finanzielle Belastung darstellte. Doch aus zwei Gründen drückte die Verwaltung die Gebühr durch: Zum einen, weil die Haushaltslage damals schwierig war und die Verwaltung die Meinung vertrat, dass alle Vereine einen Beitrag leisten müssen. Zum anderen hat sich die Sportverwaltung über die Erfassung der Stunden einen besseren Überblick über die Belegung der Sportstätten verschaffen können und konnte ausschließen, dass Vereine Hallenzeiten horten. „Die Zeiten sind aber mittlerweile vorbei, es gibt heute eher zu wenig Trainingszeiten“, sagt der Sportausschussvorsitzende Ingo Kotzian. Die Gebühr wurde damals als „Solidarbeitrag der Vereine und der anderen in der Satzung genannten Nutzer zu den tatsächlichen Betriebskosten der Sportanlagen“ deklariert.
Gebühr könnte rückwirkend zum 1. Januar abgeschafft werden
Die Nutzungsgebühr soll rückwirkend zum 1. Januar 2019 abgeschafft werden, um den Haushalt kostenneutral zu halten. Gleichzeitig wird die Sportförderung von 60 000 auf 40 000 Euro verringert – die fehlenden 20 000 Euro entsprechen dem Betrag, den die Stadt in den vergangenen Jahren durch die Sportstättennutzungsgebühr eingenommen hatte. Die Fördermittel sollen allerdings ausschließlich dem Jugendsport zugutekommen. Da nicht jeder im Stadtsportverband gemeldete Verein Jugendmannschaften hat, sollen die Vereine, die durch diese Regelung finanzielle Einbußen erleiden, in den nächsten drei Jahren Ausgleichszahlungen erhalten. Genau das hat auch der Stadtsportverband (SSV) in einer Stellungnahme zu den Plänen der Verwaltung gefordert. „Über die Sportstättennutzungsgebühr wird schon lange diskutiert und der Stadtsportverband will diese schon lange abschaffen. Der Aufwand der Verwaltung steht in keinem Verhältnis zum Ertrag, die Zeit könnte man gut für andere Sachen nutzen“, sagt Axel Volker, Vorsitzender des SSV.
Das unterstreicht Sportdezernent Sebastian Semmler: „Die Erhebung der Gebühren kostet die Sportverwaltung relativ viel Arbeitszeit und würde unsere Arbeit um Einiges erleichtern“, sagt er. Semmler gibt gleichzeitig zu, dass einige Vereine von der neuen Förderrichtlinie weniger profitieren werden als andere. „Die Verwaltung hat immer gesagt, wenn man die Gebühren abschaffen kann, versuchen wir das. Es muss aber kostenneutral sein. Vom Prinzip her begrüßen wir das“, so Semmler weiter. Die Fraktionen sind sich ebenfalls einig, dass die Abschaffung der Gebühr überfällig ist. „Die Sportstättennutzungsgebühr hat sich seit ihrer Einführung als zusätzliche bürokratische Last erwiesen und sollte ersatzlos gestrichen werden“, heißt es in einem Antrag der Grünen-Fraktion.
Auch der CDU-Vorsitzende Lars Christoph sieht Einsparpotenzial auf beiden Seiten: „Für die Sportvereine und den städtischen Haushalt bedeutet es, dass keine Belastung eintritt. Zugleich wird sowohl auf Seiten der Vereine wie auch bei der Verwaltung erheblicher bürokratischer Aufwand eingespart. Diese Ressourcen können zukünftig effektiver eingesetzt werden. Wir unterstützen den Verwaltungsvorschlag daher sehr.“ Christoph Witthaut (FDP) hält den Vorschlag der Verwaltung für richtig, „da er genau in den Bereichen ansetzt, wo der Verwaltungsaufwand besonders hoch und der Ertrag eher niedrig ist. Dass etwa auswärtige Sportvereine oder gewerbliche Nutzer ihren Beitrag zahlen sollen, halte ich nach wie vor für sinnvoll“, sagt er. Die Verwaltungsvorlage sieht vor, dass Vereine, die nicht Mitglied im Stadtsportverband sind, weiterhin eine Nutzungsgebühr zahlen sollen.