Nach Erlass Leiter der Gesamtschule äußert Bedenken in Bezug auf Neubau

Büttgen. · Erlass des Schulministeriums könnte Änderungen nötig machen.

Zum Schuljahr 2014/15 wurden erstmals neun Schüler mit Förderbedarf in der Gesamtschule Büttgen angemeldet. Sie werden im Sommer nach der zehnten Klasse die Schule verlassen. Doch nicht nur in dieser Hinsicht ist 2019 ein Jahr der Zäsur. Mittlerweile gibt es den Erlass des NRW-Schulministeriums zur „Neuausrichtung der Inklusion in den öffentlichen allgemeinbildenden weiterführenden Schulen“. Dieser sieht vor, dass inklusive Schwerpunktschulen in den Kommunen eingerichtet werden sollen. Ab 1. Februar wird die Gesamtschule Büttgen somit die einzige weiterführende inklusive Schule in Kaarst sein.

Wenn Schulleiter Daniel Wienold und Sonderpädagogin Michaela Braun von ihrem Inklusions-Konzept erzählen, sind sie stolz auf das bislang Erreichte. „Es geht uns nicht darum, theoretische Inklusions-Ideologien zu verfolgen oder dem Irrglauben zu verfallen, dass allein durch gemeinsames Lernen Inklusion erreicht wird“, erklärt Braun. Vielmehr orientiere sich das Konzept daran, jedem Schüler die bestmögliche Förderung zukommen zu lassen. „Alles, was an Förderschulen super gelaufen ist, sollte übernommen werden“, sagt Braun.

Dieses Konzept scheint anzukommen. In der Vergangenheit wurden mehr Kinder angemeldet, als tatsächlich aufgenommen werden konnten. „Auch auswärtige Eltern fragen zunehmend an“, sagt Wienold. Städtische Kinder hätten aber Priorität. Das sei nicht ganz einfach. „Denn wichtig ist die Heterogenität der inklusiven Schüler“, erklärt er: „Wenn wir zu viele Kinder mit sozial-emotionalen Problemen haben, kann es auch knallen.“

In diesem Schuljahr werden 774 Schüler unterrichtet, darunter 53 mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf. In Zukunft werden es wohl weit mehr sein. Wienold rechnet mit bis zu 100 Schülern, die Unterstützungsbedarf haben. Vor den Zahlen ist ihm nicht bange. Wohl aber davor, ob die notwendigen räumlichen und personellen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden.

Neue Regelung bei Beschluss des Neubaus noch nicht bekannt

Zwar wurde erst kürzlich der Neubau der Gesamtschule beschlossen. Doch da gab es noch nicht die Entscheidung, die Gesamtschule als einzige inklusive weiterführende Schule in Kaarst auszuwählen. Unter diesen neuen Vorzeichen könnte Änderungsbedarf bei den Bauplanungen nötig sein, gibt Wienold zu bedenken. „Auch die personellen Ressourcen entsprechen gegenwärtig noch nicht den notwendigen Voraussetzungen, um allen Förderschwerpunkten hinreichend gerecht werden zu können“, sagt Braun.

Derzeit freuen sie sich aber, dass ab Sommer neue Container-Module aufgestellt werden. „Diese haben dann auch in jedem Raum ein Waschbecken.“ Bislang gab es dort keinen Wasseranschluss.