Zentren für die Nahversorgung
Für Kaarst, Büttgen und Vorst wurden im Ausschuss die Abgrenzungen für die zentralen Versorgungsbereiche beschlossen.
Kaarst. Welcher Straßenzug in Kaarst, Büttgen und Vorst gehört zum zentralen Versorgungsbereich? Welche Dinge müssen im engeren Umfeld erhältlich sein, und für welches Sortiment ist der Weg aus dem Zentrum hinaus erforderlich? Diese Fragen soll künftig der Fachentwicklungsplan für Einzelhandel und zentrenrelevante Dienstleistungen klären, den der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss jetzt beschlossen hat.
Michael Karutz von der Firma Cima für Beratung und Management aus Köln hat dem Ausschuss die Endfassung des Plans vorgestellt: „Ziel ist es, die gewachsenen Zentren zu stärken und die Nahversorgung zu sichern.“ Der zentrale Versorgungsbereich in Kaarst soll demnach im Westen bis kurz hinter die L 154 reichen, im Norden bis zur Xantener Straße, östlich hinter die Maubisstraße und im Süden bis an die Kochstraße.
In Büttgen beginnt der Bereich südlich der S-Bahn-Trasse und verläuft unregelmäßig westlich der Pampusstraße, bis zum Berliner Platz und im Osten begrenzt durch die Kölner Straße. Der Vorster Versorgungsbereich verläuft im Osten um das Schulgelände herum, im Süden südlich der Wattmannstraße bis zur Steinstraße. Nördliche Grenze ist die Friederike-Fliedner-Straße.
Diese Abgrenzungen fanden die Kritik der Grünen: „Das Zentrum in Kaarst ist zu groß gefasst“, sagte Fraktionsvorsitzender Christian Gaumitz. „Die Konzentration in Büttgen auf den Bereich südlich der Bahn sehen wir skeptisch.“ Trotz vier Gegenstimmen wurden die Abgrenzungen jedoch beschlossen.
Die so genannte Kaarster Liste soll künftig vorgeben, was dort verkauft wird. Etablierte Märkte genießen Bestandsschutz, für künftige Baupläne gilt die Liste als Grundlage zur Steuerung des örtlichen Einzelhandels. So werden beispielsweise Lebensmittel, Tabakwaren, Schnittblumen oder Zeitungen als nahversorgungsrelevant bezeichnet, während Möbel, Autozubehör oder Zoobedarf als nicht zentrenrelevant eingeordnet werden — das heißt, großflächiger Einzelhandel mit entsprechendem Sortiment kann sich außerhalb eines zentralen Versorgungsbereichs ansiedeln.
Der Fachentwicklungsplan steht für den 11. Mai auf der Tagesordnung des Stadtentwicklungs-, Planungs- und Verkehrsausschusses, am 12. Mai entscheidet der Rat darüber.