Aldi darf Fläche vergrößern

Schon länger hat der Discounter 808 statt erlaubter 800 Quadratmeter Verkaufsfläche. Die Stadt duldete dies. Deshalb kann Aldi nun erweitern.

Foto: Dackweiler

Meerbusch. Eine nicht gebaute Wand war letztlich ausschlaggebend für die Entscheidung des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts. Es gab Mittwoch dem Discounter Aldi recht, der die Stadt Meerbusch verklagt hatte. Die Verwaltung hatte dem Konzern eine Vergrößerung seines Marktes am Hessenweg in Büderich verweigert. Das sei laut dem Vorsitzenden Richter Gerd-Ulrich Kapteina nicht rechtens, weil die Stadt vor Jahren bereits eine Duldung ausgesprochen hatte, die jetzt schwerwiegende Auswirkungen hat.

Denn die Stadt lehnte zwar den Erweiterungsantrag des Discounters von 2012 ab, weil der Markt bereits die Höchstgrenze von 800 Quadratmetern Verkaufsfläche besaß. Genauer gesagt: 808 Quadratmeter. Allerdings hatte sie die über die Höchstgrenze hinausgehenden Quadratmeter für den Bau eines Pfandraumes geduldet. „Dadurch ist die Höchstgrenze jedoch überschritten worden“, erläutert Kapteina.

Aldi hatte zwar ursprünglich geplant, einen zehn Quadratmeter großen Bereich mit einer Wand vom Verkaufsbereich abzutrennen, um so zusammen mit der zusätzlich gebauten Pfandrückgabe nicht über die Grenze von 800 Quadratmetern zu kommen, die Wand allerdings nie gezogen.

Der Konzern stellte deshalb einen Änderungsantrag, um die Wand offiziell nicht ziehen zu müssen. Dieser wurde zwar nicht erteilt, jedoch erfolgte eine schriftliche Duldung: Die geringe Überschreitung sei nicht zu beanstanden. Dieser kleine Zweizeiler war nun ausschlaggebend für das gestrige Urteil. „Damit ist der Markt ein legitimer großflächiger (mehr als 800 Quadratmeter) Discounter“, sagt Kapteina und rät den Vertretern der Stadt: „Seien Sie in Zukunft vorsichtig mit Überschreitungen von Schwellenwerten. Wir sind auch nicht glücklich über unsere Entscheidung.“ Er verpflichtete nun die Stadt Meerbusch, das Bauvorhaben des Konzerns zu genehmigen.

Aldi will am Hessenweg seine Verkaufsfläche um 220 Quadratmeter erweitern. Dafür soll ein Teil des Lagerraumes wegfallen, erklärte ein Sprecher des Discounters. Die Größe des Gebäudes insgesamt bleibe gleich. „Durch die Vergrößerung des Verkaufsraums wollen wir unser Sortiment lediglich von den Paletten großflächiger stellen“, sagt der Sprecher. „Das ist attraktiver für den Kunden und somit verkaufsfördernder. Das Angebot an sich wird jedoch nicht erweitert.“ Der Markt besteht bereits seit 1989 und wurde sukzessive erweitert.

Vor der Urteilsverkündung wandte sich der Richter noch einmal an die beiden Kontrahenten. „Ich rate Ihnen, sich außergerichtlich zu einigen“, sagte Kapteina. Die Vertreter des Discounters waren dazu grundsätzlich bereit. Heinrich Westerlage, Leiter des Meerbuscher Rechtsamtes, schlug den Vorschlag jedoch aus. „Wir benötigen ein Urteil mit Erläuterungen“, sagte er.