Tiere in Meerbusch Schaf in Meerbusch leidet an Blauzungenkrankheit

Meerbusch · Die Krankheit ist für den Menschen ungefährlich. Dafür empfänglich sind Wiederkäuer wie Rind, Schaf, Ziege, aber auch Lamas und Alpakas.

Unter Schafen verbreitet sich derzeit die Blauzungenkrankheit.

Foto: dpa/Peter Kneffel

(Red) Bei einem Schaf aus einer Hobbyhaltung wurde in dieser Woche das Bluetongue-Virus (BTV3) im Rhein-Kreis-Neuss nachgewiesen. Das Veterinäramt des Rhein-Kreises Neuss teilte auf Anfrage mit, dass das Tier in Meerbusch gehalten wird. Bei der Blauzungenkrankheit (BT) handelt es sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche. Das Virus ist für den Menschen ungefährlich. Produkte wie Milch und Fleisch können bedenkenlos verzehrt werden und unterliegen auch keinen Handelsbeschränkungen. Empfängliche Arten für die Blauzungenerkrankung sind alle Wiederkäuer wie Rind, Schaf und Ziege, Wildwiederkäuer und auch Lamas und Alpakas.

Das betroffene Tier zeigte die für die Erkrankung klassischen Symptome wie Fieber, Apathie, Absonderung von der Herde, Maulerosionen sowie einen geröteten schmerzhaften Kronsaum an den Klauen, wodurch eine Lahmheit erkennbar war. Die namensgebende Verfärbung der Zunge ist sehr selten und nur bei hochempfänglichen Schafrassen zu erwarten. Die Symptome zeigen sich etwa sieben bis acht Tage nach der Infektion. Bei Rindern scheinen die Krankheitssymptome schwächer ausgeprägt zu sein als bei Schafen, so die Beobachtungen von Experten. Die Krankheit wird durch Stechinsekten (Gnitzen) übertragen, daher tritt die Blauzunge saisonal verstärkt in der warmen Jahreszeit bei feuchtwarmem Wetter auf.

Impfung bietet zurzeit
einzig effektiven Schutz

Gegen BTV3 wurden bereits Impfstoffe entwickelt, die sich aktuell noch im Zulassungsverfahren befinden. Durch eine Eilverordnung ist jedoch die Anwendung von drei Impfstoffen zum Schutz der Tiere gestattet. Die Impfung bietet zurzeit den einzigen effektiven Schutz vor klinischen Symptomen und Ausbreitung. Die Tierseuchenkasse NRW gewährt eine Beihilfe zu den Kosten des Impfstoffes. Um die Übertragung der Krankheit durch Gnitzen zu verhindern, können auch insektenabwehrende Mittel (Repellentien) genutzt werden. Die Gnitzen fallen vor allem zwischen Abend- und Morgendämmerung Tiere im offenen Gelände an. Daher empfiehlt das Veterinäramt, die Tiere in diesen Zeiträumen in Ställe zu bringen.

Aufgrund des Ausbruchs ändert sich der BTV-Status des Rhein-Kreis-Neuss nicht, da durch frühere BT-Nachweise ganz NRW, Niedersachsen, Bremen und Hessen nicht mehr als „frei von BT“ gelten. Wiederkäuer dürfen von NRW aus nicht ohne Behandlung gegen Insekten und eine Blutuntersuchung in BTV-freie Bundesländer und in seuchenfreie Gebiete innerhalb der EU transportiert werden.

Die Blauzungenkrankheit ist im August 2006 erstmals in Mitteleuropa – auf niederländischer Seite im Dreiländereck bei Aachen – aufgetreten. In den Jahren 2007 und 2008 konnte eine kontinuierliche Ausbreitung der Krankheit in Deutschland festgestellt werden. Zuletzt galt Deutschland jedoch als frei von der Blauzungenkrankheit. Doch seit 2023 breitet sie sich von den Niederlanden kommend erneut aus.

(stz/RP)