Erste Meldungen Verdacht auf Blauzungenvirus in Wuppertal und Solingen
Wuppertal · In Wuppertal und Solingen liegen erste Verdachtsmeldungen der Blauzungenkrankheit vor. Was dazu bisher bekannt ist.
Dem Bergischen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (BVLA) liegen erste Verdachtsmeldungen zur Erkrankung von Schafen mit dem BTV Serotyp 3, der Blauzungenkrankheit, in Solingen und Wuppertal vor. Seit den ersten Ausbrüchen der Blauzungenkrankheit in Deutschland im Oktober 2023 gab es weitere Ausbrüche in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Hessen. Das Blauzungenvirus oder „Bluetongue“-Virus (BTV) wird vorrangig durch den Stich von „Gnitzen“, das sind sehr kleine Mücken, übertragen. Von der Infektion sind neben Schafen und Ziegen auch Rinder und Wildtiere betroffen. Witterungsbedingt ist besonders in der Zeit von April bis Oktober die Ansteckungsgefahr hoch.
In der Regel erkranken Schafe schwerer als Rinder und Ziegen. Die klinischen Zeichen sind ein gestörtes Allgemeinbefinden, Fieber, Absonderung, angeschwollene Maulschleimhäute, erhöhter Speichelfluss und Schaumbildung vor dem Maul. Die angeschwollene Zunge kann aus dem Maul hängen und blau verfärbt sein. Zudem kann es zu Lahmheiten und Aborten kommen. Bei Rindern können sich Entzündungen oder Blasen im Bereich der Zitzen, Augenlider, Maulhöhle, Zunge, Genitalien und am so genannten Kronsaum, dem Übergang vom Huf zur Haut, zeigen.
Gefährdet sind nur Tiere, für Menschen ist das Virus harmlos
Für Menschen ist das Virus nicht gefährlich. Gegen die Seuche hilft eine Impfung, zu der den Haltern empfänglicher Tiere dringend geraten wird. Derzeit sind drei gestattete Impfstoffe verfügbar. Auch, wenn diese Impfstoffe bislang nicht von der EU zugelassen wurden und dadurch keine Handelserleichterung möglich sind, sind keine Nachteile hinsichtlich der Verbringung von Tieren zu befürchten. Geimpfte Tiere können weiterhin unter Berücksichtigung der gegenwärtig gültigen Anforderungen draußen leben und weiden. Auf Antrag zahlt die Tierseuchenkasse NRW derzeit eine Impfstoffkostenbeihilfe von zwei Euro je Impfdosis für Rinder und einem Euro je Impfdosis für Schafe.
Das seit dem 21. April 2021 gültige EU-Tiergesundheitsrecht hebt die Verantwortlichkeit der Tierhalter bei der Tierseuchenprävention hervor. Hierbei spielt es keine Rolle, ob die Tiere aus Liebhaberei oder zur Lebensmittelproduktion gehalten werden. Solange die Tiere über keinen Impfschutz verfügen, wird empfohlen, sie mittels Repellentien - Vergrämungsmitteln - vor Gnitzen zu schützen. Sobald Tierhalte bei ihren Tieren Symptome beobachten, muss ein Tierarzt konsultiert und eine Untersuchung einschließlich Probennahme veranlasst werden. Zudem ist unverzüglich das zuständige Veterinäramt zu informieren. Eine Tötungsanordnung des betroffenen Tieres oder des Bestandes müssen Tierhalter im Falle eines positiven Befundes nicht befürchten. Erkrankte Tiere sind unbedingt im Sinne des Tierschutzes zur Vermeidung unnötiger Schmerzen und Leiden tierärztlich behandeln zu lassen.
Weitergehende Informationen zur Tierseuchenlage sowie Muster der Tierhaltererklärung finden Tierhalter auf den folgenden Internetseiten: