Bürger stimmen über Abi nach 13 Jahren ab

Die Listen liegen in der Zeit vom 2. Februar bis 7. Juni in den Meerbuscher Bürgerbüros aus.

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Sollen die Schüler an den Gymnasien in Nordrhein-Westfalen ihr Abitur schon bald wieder verbindlich nach 13 Schuljahren absolvieren? Wenn es nach den Vorstellungen der Elterninitiative „G9 jetzt!“ geht, heißt die Antwort „Ja!“. Im vergangenen Jahr hat die Initiative mehr als die nötigen 66 000 Unterschriften gesammelt. Das jetzt anstehende Volksbegehren ist die zweite Stufe, um dieses Ziel zu erreichen.

Im Dezember hat die Landesregierung dem Antrag auf ein Volksbegehren stattgegeben, ein entsprechender Gesetzesentwurf der Initiative liegt bereits vor. Vom 2. Februar bis einschließlich 7. Juni haben Befürworter aus Meerbusch Gelegenheit, sich in einem der drei Bürgerbüros in amtliche Listen einzutragen. Das Bürgerbüro Büderich, Hauptstelle für das Volksbegehren, wird zusätzlich an vier Sonntagen öffnen, um den rund 41 600 Meerbuscher Stimmberechtigten die Teilnahme zu ermöglichen. Vorgesehen sind dafür der 19. Februar, der 26. März, der 30. April und der 28. Mai.

Stimmberechtigt ist jeder, der die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, bis zum 7. Juni das 18. Lebensjahr vollendet hat und mindestens seit 16 Tagen in Meerbusch wohnt. Von Dienstag, 24., bis Freitag, 27. Januar, können Interessenten im Wählerverzeichnis der Stadt nachsehen, ob sie auch eingetragen sind. „Dieses Volksbegehren ist das erste seit 39 Jahren. Von daher betreten wir bei der Vorbereitung durchaus Neuland“, sagt Holger Reith, bei der Stadtverwaltung Abteilungsleiter für die Meerbuscher Bürgerbüros. Problematisch sei die Abwicklung dennoch nicht. „Die Anforderungen ähneln sehr dem Prozedere bei Wahlen“, so Reith. Ein wichtiger Unterschied: Die Stimmberechtigten erhalten keine Wahlbenachrichtigung.

Wer im Bürgerbüro seine Unterschrift leisten will, muss sich ausweisen, dann wird im Wählerverzeichnis nachgeprüft, ob er stimmberechtigt ist. „Damit stellen wir sofort sicher, dass wir am Ende der Auslegungsfrist ein amtliches Ergebnis haben“, sagt Holger Reith. Wer ähnlich wie bei der Briefwahl von Zuhause aus seine Unterschrift leisten möchte, muss einen „Eintragungsschein“ beantragen. Das wiederum ist nur schriftlich möglich. Daneben hat die Initiative die Möglichkeit, freie Unterschriftslisten auszulegen. Wer hier für „G9“ abstimmen möchte, hat dazu bis zum 4. Januar 2018 Zeit.

Bis zu diesem Stichtag müssen die Unterschriftenlisten bei der Stadtverwaltung eingereicht werden. „Wir checken dann, ob alle Unterzeichner auch stimmberechtigt sind und stellen sicher, dass keine doppelten Unterschriften gezählt werden“, sagt Reith. Landesweit sind 1,06 Millionen Stimmen nötig, damit das Volksbegehren erfolgreich ist. Die Initiative muss also mindestens acht Prozent der stimmberechtigten Bevölkerung im Lande mobilisieren. Ist das gelungen, stimmt der Landtag über das Begehren ab. Sollten die Politiker ablehnen, kann die Initiative gemäß Gesetz einen Volksentscheid beantragen.

Für die Belegschaft des Wahlamtes der Stadt Meerbusch ist das Volksbegehren trotz des organisatorischen Aufwandes nur eines von mehreren Projekten. Denn 2017 ist ein Wahljahr: Am 14. Mai finden in NRW die Landtagswahlen statt, am 24. September wird der Bundestag gewählt. Red