Historisches Meerbusch Dieser Küster war nun wirklich nicht fromm

Osterath · Im Jahr 1723 musste Pastor Peter Tilmans seinen Küster Peter Engels aus dem Gefängnis auslösen. Der war immer wieder durch Drohungen aufgefallen.

Die Nikolauskirche ist hier durch den Torbogen des Gumpertzhofes aufgenommen. Der Küster musste etwa die Glocken im Turm läuten.

Foto: Mike Kunze

Dass ein Osterather Pfarrer seinen Küster aus dem Gefängnis auslösen musste, gehörte selbst im aufsehenerregenden Jahr 1723 zum Tagesgespräch. Der Sommer 1723 war für Osterath insgesamt nicht ohne, musste man im Ort doch einige – zum Teil tödliche – Schlägereien verdauen. Dass dann auch noch der Küster an St. Nikolaus ins Gefängnis wanderte und schließlich nur durch das gute Wort von Pastor Peter Tilmans ausgelöst werden konnte, sprach sich schnell herum. Und dabei war Küster Peter Engels offenbar nicht zimperlich. Der Honne klagte dem Schultheißen des „Freyen Schwerdtgericht Ambts und Statt Lynn“ nämlich am 27. August, dass Engels gleich mehrere „Excessen und Insolentien verübt“ habe. So soll er dem Jacob Gruttorfer mit „Todtschießen, Haus und Hoff in Brandt zu stechen“ bedroht haben.

Engels hatte bereits
im Suff gedroht

Küster Peter Engels stritt dem Richter gegenüber aber alles ab. Pikant war allerdings, dass Engels eigener Bruder Johann der Honne war, der den Fall angezeigt hatte. Da Engels keine Kaution stellen konnte, musste er kurzerhand vier Tage im Linner Rathausgefängnis auf die Zeugenvernehmung warten. Auch an diesem 31. August stritt Engels die Vorwürfe vehement ab, musste aber zugeben, dass er im Suff auch dem Osterather Kaplan gedroht hatte, ihm „die Naße mit einer Kugelen zu zeichnen“. Offenbar war ihm der Kaplan zu neugierig gekommen. Der vorgeladene Zeuge Paul Kahlen hingegen zeichnete ein noch schlechteres Bild von Engels, der nicht nur Jacob Gruttorfer, sondern auch dessen Knechte bedroht haben sollte. Gruttorfer selbst bestätigte alle Vorwürfe und ergänzte noch, Engels habe Pastor und Kaplan außerdem noch als Schelmen beleidigt.

Damit sah das Gericht nach der umfangreichen Zeugenvernehmung die Vorwürfe insgesamt als bestätigt an und verurteilte Engels zu einer Geldstrafe. Aber nur unter der Voraussetzung, dass dieser bereit sei, sich bei Jacob Gruttorfer öffentlich zu entschuldigen, dass er ein Schreiben von Pastor und Kaplan beibringe, in dem diese bestätigten, mit ihrem Küster ansonsten zufrieden zu sein, und dass er gelobe, künftig nicht mehr negativ aufzufallen.

Als dann am 2. September die entsprechenden Schreiben von Pastor und Kaplan bei Gericht eingegangen waren, wurde der Küster aus der Haft entlassen, in der er knapp eine Woche zugebracht hatte. Da Engels aber auch jetzt keine Kaution für sein künftiges Wohlbetragen leisten konnte, wurde beschlossen, ihm diese Sicherheitsleistung zu erlassen. Bedingung war aber, dass er „sobald [er] den geringsten Excess begehen würde, er ohne die geringste Remission mit dem Thurngang in Wasser undt Brodt belägt werden solle“. Natürlich war das Linner Turmverlies auch damals schon um einiges unwirtlicher als der Arrestraum im Bürgermeisteramt.