Eingeschränkter Service zum Jahresende

Schwimmen im Meerbad ist möglich, im Archiv stöbern nicht: Zwischen Weihnachten und Neujahr haben städtische Behörden und Einrichtungen nur zum Teil geöffnet. Ein Überblick.

Foto: Stadt Meerbusch

Das Gros der städtischen Dienststellen und Einrichtungen bleibt in diesem Jahr zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen. Die Möglichkeit, „zwischen den Jahren“ dringende Behördengänge zu erledigen, gibt es aber dennoch. Ein Überblick.

Das Bürgerbüro am Dr.-Franz-Schütz-Platz in Büderich ist die zentrale Anlaufstation für Behördengänge zwischen den Feiertagen. Geöffnet ist das Büro am Mittwoch, 27. Dezember, von 7.30 bis 12 Uhr und von 13.30 bis 18 Uhr. Am Donnerstag und Freitag, 28. und 29. Dezember, sind die Mitarbeiter von 7.30 bis 12 Uhr für Bürgeranliegen zur Stelle. Die Bürgerbüros in Osterath und Lank-Latum bleiben dagegen ab Samstag, 23. Dezember, bis einschließlich 1. Januar geschlossen.

Das Standesamt am Alten Kirchweg in Büderich öffnet am Donnerstag, 28. Dezember, von 10 bis 12 Uhr — allerdings nur zur Beurkundung von Sterbefällen. Die übrigen Tage von Weihnachten bis Neujahr ist geschlossen.

Weihnachtspause macht auch das Stadtarchiv an der Karl-Borromäus-Straße in Büderich: Vom 27. bis 30. Dezember sowie standardmäßig an Sonn- und Feiertagen ist dort geschlossen.

Die Friedhofsverwaltung hat zwischen Weihnachten und Neujahr von 9 bis 13 Uhr geöffnet. Die Mitarbeiter des Baubetriebshofes arbeiten nach regulärem Dienstplan.

Internetnutzer können sich auch „zwischen den Jahren“ manchen Behördengang sparen. Auf der Internetseite der Stadt hilft die „Stichwortsuche A bis Z“ bei einer Vielzahl häufig wiederkehrender Anliegen weiter und bietet auch viele Formulare zum Ausfüllen.

www.meerbusch.de

Die Stadtteilbibliotheken in Osterath und Lank-Latum schließen vom 23. Dezember bis einschließlich 1. Januar. Wer sich mit Lesestoff eindecken möchte, findet in der Stadtbibliothek am Dr.-Franz-Schütz-Platz in Büderich offene Türen. Das Haupthaus öffnet von Mittwoch, 27. Dezember, bis Freitag, 29. Dezember, zu den gewohnten Zeiten und bleibt nur an den Samstagen, 23. und 30. Dezember, geschlossen.

Im Meerbad an der Friedenstraße in Büderich herrscht an Heiligabend, an den beiden Weihnachtsfeiertagen sowie an Silvester und Neujahr Ruhe im Becken. Vom 27. bis 30. Dezember läuft der Badebetrieb zu den normalen Öffnungszeiten — am Mittwoch von 6.30 bis 20.30 Uhr, am Donnerstag von 6.30 bis 18 Uhr, am Freitag von 6.30 bis 20.30 Uhr und am Samstag von 8 bis 18 Uhr. Am Dienstag, 2. Januar, kann ab 12 Uhr wieder geschwommen werden.

Die städtischen Kitas arbeiten zwischen Weihnachten und Neujahr regulär — es sei denn, mit den jeweiligen Elternvertretungen wurden Schließungen vereinbart.

Die Verwaltung des Rhein-Kreises Neuss bleibt zwischen den Feiertagen vom 27. bis 29. Dezember geöffnet. Allerdings wird am Donnerstag, 28. Dezember, im Straßenverkehrsamt Neuss kein Dienstleistungsabend angeboten. So schließt diese Dienststelle — ebenso wie die in Grevenbroich und Dormagen — an diesem Tag um 15.30 Uhr. Bürger erhalten auf der Internetseite des Kreises einen Überblick über alle Öffnungszeiten der Kreisverwaltung.

Das Straßenverkehrsamt weist darauf hin, dass der Service „zwischen den Jahren“ nur für Privatkunden und Händler mit Einzelzulassung angeboten wird. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Kunden sich online über die Wartesituation in den Dienststellen informieren: Unter der Seite wtn.rhein-kreis-neuss.de erhalten sie unter anderem eine Wartezeiten-Prognose.

Die Außenstelle des Straßenverkehrsamtes des Rhein-Kreises Neuss im Verwaltungsgebäude am Dr.-Franz-Schütz-Platz bleibt zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen. Letzter Öffnungstag im alten Jahr ist Freitag, 22. Dezember, erster Öffnungstag im neuen Jahr ist Dienstag, 2. Januar.

www.rhein-kreis-neuss.de