Gastronomen kämpfen gegen Terrassengebühr
Unterstützung gibt es von den Linken und Piraten. Sie wollen den Satzungserlass aufheben.
Jedes Jahr zum 1. April ist sie in Meerbusch fällig, die „Draußen-Gebühr“. Biergärten oder Außenterrassen auf privatem Grund und Boden sind nicht betroffen. In die Berechnung fließen lediglich Terrassen auf öffentlichem Grund ab einer Größe von zehn Quadratmetern ein. Dahinter steht der Gedanke, dass Gastronomen, die durch die Nutzung öffentlichen Straßenraums wirtschaftlichen Gewinn erzielen, dafür eine Gebühr an die Allgemeinheit entrichten müssen. Seit 2013 läuft das so.
Mit einer Gebühr von zwei Euro pro Quadratmeter und Monat liege Meerbusch im Vergleich zu den Kreiskommunen im Mittelfeld, landesweit eher im unteren Level, sagt die Stadt. Viele Gastwirte halten die Art der Berechnung trotzdem für ungerecht. Unterstützung erhalten sie jetzt von der Fraktion aus Linken und Piratenpartei. Die hat beantragt, den entsprechenden Satzungserlass aufzuheben. Am 22. Juni (17 Uhr, Realschule Osterath) entscheidet der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss.
„Wir sehen in den Gebühren, die die städtischen Gastronomen abführen müssen, einen Verstoß gegen den Allgemeinen Gleichheitssatz“, heißt es in der Begründung des Antrags, der von den Fraktionsvorsitzenden Marc Becker und Gerd Dieter Hünseler unterschrieben ist. Es sei nicht zu rechtfertigen, dass vom Betreiber des Büdericher Weihnachtsmarktes „Winterwelt“ — einem nicht ortsansässigen Gastronom — regelmäßig keinerlei Sondernutzungsgebühren erhoben, auf der anderen Seite die Meerbuscher Gastronomen aber gänzjährig belastet würden.
Bereits im Juni 2013, sagen Linke und Piraten, sei über eine Aufhebung der Satzung im Hauptausschuss diskutiert worden. Seinerzeit habe man sich darauf verständigt, die Erfahrungen nach einem Jahr zu prüfen und gegebenenfalls erneut darüber zu beraten. „Nach heutigem Stand sind wir der Auffassung, dass die Einnahmen der Stadt weit hinter hinter den kalkulierten Prognosen zurückbleiben und somit der gegebene Verwaltungsaufwand in keinem Verhältnis mehr zum tatsächlichen Ertrag steht“, so Becker und Hünseler. Ganz unumstritten ist die Terrassengebühr auch in anderen Fraktionen nicht. Auch auf Anfrage von CDU und Grünen hat sich das Ordnungsamt der Stadt unlängst mit dem Thema Terrassengebühr beschäftigt. „Es sind mehrere Fragen eingereicht worden“, bestätigte Stadtsprecher Michael Gorgs im März. „Offenbar hat die Politik das Thema wieder aufgenommen.“
Werner Schmalbach, Eigentümer und Verpächter des „La Pähd“ in Lank, ist einer der größten Kritiker dieser Regelung. „Seit 2013 wurde die Sondernutzungssatzung nicht bearbeitet, dabei steckt sie voller Unzulänglichkeiten und Ungerechtigkeiten“, sagt er. De facto sei die Terrassengebühr in Meerbusch eine Gebühr ohne Einnahme. Schmalbach hat sich die aktuellen Zahlen beim Ordnungsamt besorgt. „Bei der Berechnung der Terrassengebühr ging man im Jahr 2013 von einer Einnahme von 32 592 Euro aus“, sagt er. „Nur liegen die Einnahmen auch vier Jahre nach der Einführung ein Drittel unter der prognostizierten Zahl. 2016 wurden 22 600 Euro eingenommen. Davon müssen aber auch Gewerbesteuermindereinnahmen, die die Gastronomen steuerlich absetzen können, abgezogen werden, genauso wie der Lohn der Arbeitskraft in der Verwaltung, die sich mit der Terrassengebühr beschäftigt — das wird von der Politik ganz häufig verdrängt.“
In der Konsequenz, sagt Schmalbach, hätten viele Gastronomen ihre Außenflächen verkleinert. „Ich bin mir sicher: Der Gewinn für die Stadt ist größer als die jetzigen Einnahmen, wenn keine Terrassengebühr erhoben wird.“