Intensive Vorbereitung auf Bürgerentscheid zur Grundschule
Planung mit Volldampf
Meerbusch. Dem erfolgreichen Bürgerbegehren zum Erhalt der Barbara-Gerretz-Grundschule (BGS) in Osterath folgt der Bürgerentscheid. Innerhalb von drei Monaten nach dem Votum des Rats in seiner Sitzung am 25. Oktober, dessen Mehrheit die Schule auch gegen den Wunsch vieler Eltern ab dem Sommer 2013 auslaufen lassen will, werden die Meerbuscher zur Wahlurne gebeten.
In einem ersten Gespräch haben Verwaltung und Vertreter der Bürgerinitiative „Rettet die BGS“ einen möglichen Rahmen des Verfahrens skizziert. Entscheiden wird am Ende der Rat.
Gemäß der städtischen Satzung wird es in Meerbusch keinen Wahltag geben, sondern einen Zeitraum von einer Woche, innerhalb derer die wahlberechtigten Meerbuscher, Deutsche und EU-Bürger ab 16 Jahren, abstimmen können.
Vorbehaltlich aller noch zu klärenden Details soll die Frage unmissverständlich formuliert und klar mit Ja oder Nein zu beantworten sein, kündigt Dezernentin Angelika Mielke-Westerlage an: „Soll die Barbara-Gerretz-Schule in Osterath erhalten bleiben?“
Als Wahlwoche wird der 6. bis 12. Januar ins Auge gefasst. Der Stimmbezirk ist das Stadtgebiet, Wahllokale sind die drei Bürgerbüros, die in dieser Woche auch am Samstag zwischen 8 und 12 Uhr geöffnet wären. „Wir wollen möglichst vielen die Möglichkeit zur Beteiligung geben“, erläutert Mielke-Westerlage. Diesem Grundsatz dient auch die Zulässigkeit der Briefwahl.
Entscheidet sich der Rat für die Wahl in der zweiten Januarwoche, müssten die Wahlunterlagen zwischen dem 10. und 16. Dezember zugestellt werden.
Die sind für einen Bürgerentscheid umfangreich: Das Schreiben enthält rund um die zu entscheidende Frage eine Erläuterung des Bürgermeisters über das Verfahren und seinen Gegenstand, eine sachliche Darstellung der Position der Bürgerinitiative sowie die Haltung der Fraktionen und ihr Abstimmungsverhalten.
Das ist angesichts der nichtöffentlichen Abstimmung im Rat nicht unproblematisch. Wer die Texte formulieren wird, muss noch abgestimmt werden. Satzungsgemäß festgelegt, hat der Bürgermeister das Recht auf den letzten Schliff: Ehrverletzende und eindeutig wahrheitswidrige Behauptungen kann er streichen, ebenso zu lange Äußerungen ändern oder kürzen.
Am Ende entscheidet die einfache Mehrheit der gültigen Stimmen, „sofern diese Mehrheit mindestens ein Fünftel der Bürger beträgt“, legt die Satzung der Stadt fest. „Bei Stimmengleichheit gilt die Frage als mit Nein beantwortet.“