Verkehrsplanung in Meerbusch Gericht kippt Tempo 30 in Lank und Osterath
Meerbusch · Auf der Gonellastraße und am Winklerweg dürfen Autofahrer nun abschnittsweise 50 fahren. Die Stadt hofft auf neue Regeln.
Die Stadt Meerbusch muss zwei Tempo-30-Regelungen rückgängig machen. Das Verwaltungsgericht in Düsseldorf hat einem Meerbuscher Bürger recht gegeben, der gegen die entsprechenden Verkehrsregelungen in Lank-Latum und Osterath geklagt hatte. Betroffen sind die 30er-Zonen auf der Gonellastraße in Lank sowie auf dem Osterather Winklerweg.
Laut dem Urteil des Verwaltungsgerichts liegen an beiden Stellen die nötigen Gefährdungspunkte, die Voraussetzung für die Einrichtung einer Tempo-30-Zone sind. Diese dürfen nur bei engen, unübersichtlichen Straßenverhältnissen eingerichtet werden, oder auch an Stellen mit erhöhtem Unfallrisiko. Zudem liegen auch öffentliche Einrichtungen wie Schulen und Kitas nicht in ausreichender Nähe – in Lank ist die Kita „Farbenland“ rund 60 Meter entfernt.
„Bisweilen setzen auch Kommunen gerichtliche Entscheidungen nur zähneknirschend um – vor allem dann, wenn sie zwar juristisch korrekt sind, aber den Zielen der städtischen Verkehrs- und Klimapolitik deutlich zuwider laufen“, heißt es in einer Pressemitteilung der Stadt. Am heutigen Donnerstag werden auf der Gonellastraße die Tempo-30-Schilder abgeschraubt, die Piktogramme auf dem Asphalt sollen zeitnah entfernt werden. Auch die Beschilderung auf dem Winklerweg mit den entsprechenden 30-Displays wird kurzfristig demontiert.
Vor allem in Lank hat die geänderte Verkehrsregelung auch Einfluss auf die Fußgänger, die jetzt, aus der Fußgängerzone oder vom Marktplatz kommend, den Autos Vorrang gewähren müssen. „Ich hoffe, dass es hier jetzt nicht zu Unfällen kommt – schließlich haben sich sowohl Fußgänger als auch Radfahrer über Jahrzehnte daran gewöhnt, die Stelle dort gefahrlos queren zu können“, so Bürgermeister Christian Bommers. „Im Sinne der Verkehrssicherheit ist das Ganze jedenfalls ganz sicher nicht.“
Eingeführt worden war das Lanker Tempolimit im November 2018 gemeinsam mit der Markierung eines Schutzstreifens für Radfahrer mit dem Ziel, den nicht-motorisierten Verkehr im Ortskern sicherer und attraktiver zu machen. Die Vorrangregelung für Radfahrer und Fußgänger stammt jedoch bereits aus dem Jahr 1989. Auch diese wurde mit der Klage gekippt, die Stadt bezeichnet diesen Umstand als „fatal“. Sie muss innerhalb von 14 Tagen Stoppschilder und Haltelinien für die Autofahrer entfernen.
Autofahrer müssen verschiedene Temporegelungen beachten
Ebenfalls unglücklich ist die Verwaltung über den Umstand, dass nun Autofahrer auf der Gonellastraße abschnittweise verschiedene Höchstgeschwindigkeiten zu beachten haben.Tempo 30 gilt fortan noch im Bereich der Fußgängerquerung der Hauptstraße zwischen der Fußgängerzone und dem Alten Markt sowie auf der anschließenden Claudiusstraße zwischen Uerdinger Straße und Schulstraße.
Bereits zum wiederholten Mal entscheidet das Verwaltungsgericht Düsseldorf eine Klage gegen Tempo 30 auf Meerbuschs Straßen. So auch gegen eine entsprechende Beschränkung an der Moerser Straße in Büderich in den Nachtstunden. Nach einer Beschwerde der Stadt hob jedoch das Oberverwaltungsgericht im vorigen Jahr diese Entscheidung wieder auf. Der Beschluss für das Tempolimit basierte auf einem Lärmaktionsplan. Dieser wurde vom Landesbetrieb Straßenbau NRW mit schalltechnischen Untersuchungen bestätigt. Gegen das aktuelle Urteil werde die Stadt keine weiteren Schritte einleiten, erklärte ein Sprecher der Stadt.
Im Juli 2021 hatte das Verwaltungsgericht Düsseldorf die Begrenzung auf Tempo 30 in der Römerstraße in Büderich gekippt. Dort war zwei Jahre zuvor der Bau- und Umweltausschuss einem Bürgerantrag für die Geschwindigkeitsbeschränkung gefolgt. Die Stadt hofft, dass durch eine Reform des Straßenverkehrsgesetzes das Tempolimit wieder eingeführt werden kann. Das Bundeskabinett hatte die Reform in der vorigen Woche beschlossen. Dabei sollen Klimaschutz und Gesundheit mehr in den Fokus rücken und Kommunen mehr Freiheit bei der Verkehrsplanung bekommen, zum Beispiel bei Tempo-30-Zonen.