Mielke-Westerlage: Dezernent darf Investor nicht beraten

Die Bürgermeisterin ließ das angebliche Jobangebot von Investor Peter Soliman für Dezernent Just Gérard juristisch prüfen. Das Ergebnis: Eine Nebentätigkeit wäre auch nach Gérards Amtszeit nicht erlaubt.

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Das Jobangebot von Investor Peter Soliman für den Meerbuscher Dezernenten Just Gérard hat Stadtchefin Angelika Mielke-Westerlage (CDU) zum Anlass genommen, den Fall juristisch prüfen zu lassen. Auf Anfrage teilte die Bürgermeisterin mit, dass eine Tätigkeit von Just Gérard für Soliman in jedem Fall zu versagen sei: „Das Beamtenrecht macht hier klare Vorgaben: Demnach bedürfen Nebenbeschäftigungen von Beamten im aktiven Dienst immer der Genehmigung. Auch Erwerbstätigkeiten, die erst nach Ende des Beamtenverhältnisses beginnen, müssen beim Dienstherrn angezeigt werden. Wenn sie mit der bisherigen dienstlichen Tätigkeit in Zusammenhang stehen oder dienstliche Interessen beeinträchtigen könnten, muss der Dienstherr sie untersagen.“ Die einzelnen Bundesländer hätten dazu unterschiedliche Fristenregelungen. In NRW endet das Verbot fünf Jahre nach Ausscheiden aus dem aktiven Dienst.

Zum Hintergrund: Anfang August hatte der Büdericher Investor Peter Soliman öffentlich gemacht, dass er das historische Klosterareal Haus Meer gekauft hat. Er plant, mittelfristig auf dem denkmalgeschützten Areal ein Gastronomieprojekt zu verwirklichen, perspektivisch sogar ein größeres Bauprojekt. Für alle Fragen des Denkmalschutzes ist derzeit in der Meerbuscher Stadtverwaltung Dezernent Just Gérard Ansprechpartner.

Wie Gérard mitteilte, habe er von Peter Soliman einen Beraterjob für die Zeit nach seiner Dezernententätigkeit in Aussicht gestellt bekommen. Seine Amtszeit endet Ende 2016. Der 57-jährige Gérard hat Signale aus Reihen der Politik, dass er nicht wiedergewählt wird, will sich aber zur Wahl stellen.

In der Politik herrscht Erstaunen über die ungewöhnliche Jobofferte und die Tatsache, dass Gérard diese öffentlich gemacht hat. Auf Nachfrage dementierte Peter Soliman eine Vereinbarung über eine Zusammenarbeit.

Die weitere Entwicklung des Areals Haus Meer sei ein Vorhaben, das die Stadtverwaltung auch in Zukunft in erheblichem Umfang werde begleiten müssen, teilte Stadtchefin Mielke-Westerlage mit. „Bei einem Beamten, der die Begleitung dieses Vorhabens in seiner aktiven Dienstzeit maßgeblich zu verantworten hatte, muss von einer dienstlichen Beeinträchtigung ausgegangen werden. Deshalb wäre die Übernahme einer entsprechenden Nebenbeschäftigung unweigerlich zu untersagen.“ Deshalb stelle sich für sie die Frage nach einer Beratertätigkeit für Just Gérard schon aus juristischer Sicht derzeit nicht.