Verkehr in Meerbusch Neue Parksatzung ist in Arbeit

Meerbusch · Die neue Satzung soll in Meerbusch für mehr Stellplätze an Wohn- und Geschäftsgebäuden sorgen und so die Parkplatznot lindern.

Der Parkdruck im öffentlichen Raum ist vor allem in den Ortszentren groß.

Foto: RP/Dominik Schneider

Parken ist eines der großen Themen, die es im Rahmen moderner Verkehrs- und Stadtplanung zu beachten gilt. Die gesetzlichen Vorgaben hierzu gibt die Stellplatzverordnung des Landes NRW, doch die Kommunen können ebenfalls eigene Richtlinien erlassen. Dies will auch Meerbusch tun und hat die städtische Stellplatz- und Stellplatzgestaltungssatzung auf den Weg gebracht. Ein erster Entwurf wurde nun dem Mobilitätsausschuss vorgelegt.

Dieser fußt auf dem Mobilitätskonzept, dass sich aktuell in der Entwicklung befindet und im kommenden Jahr vorgestellt werden soll. Bereits jetzt hat es einen Sachstand erreicht, der grundlegende Informationen zur weiteren Bearbeitung einer stadtspezifischen Stellplatzsatzung bietet. Der Fachbereich Stadtplanung hat daher die Arbeiten an der Satzung aufgenommen und auch die kürzlich erlassene Verordnung der Landesregierung über die nachzuweisenden Stellplätze einbezogen.

Die Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen von 2018 sieht vor, dass notwendige Stellplätze und Garagen sowie Fahrradabstellplätze einer baulichen oder sonstigen Anlage, für die ein Zu- und Abgangsverkehr zu erwarten ist, auf dem Baugrundstück oder in zumutbarer Entfernung davon auf einem geeigneten Grundstück herzustellen sind – das gilt auch für Wohnhäuser. Ziel ist es, das Parken im öffentlichen Raum zu reduzieren, so den Verkehrsfluss zu verbessern und Staus und Gefahrensituationen zu vermeiden. Außerdem sollen entsprechende Parkflächen durch die Entlastung anderer Areale das Stadtbild verschönern.

Auch, wenn die Parksituation in Meerbusch weniger angespannt ist, als in Großstädten dient eine Stellplatzsatzung – das schreibt auch die Stadt in der aktuellen Vorlage – nur dazu, dem Ist-Zustand des Parkplatzbedarfs gerecht zu werden. Sie ist daher nur eine Seitenmaßnahme in einer Mobilitätswende, deren Ziel langfristig ist, das Auto als dominierendes Verkehrsmittel abzulösen. Daher werden in der nun erarbeiteten Satzung zum ersten Mal auch Fahrradabstellplätze verbindlich vorgeschrieben und Anreize für den Umstieg auf andere Verkehrsmittel gesetzt.

Gebäudeklassen geben vor, wie viele Parkplätze es geben muss

Die genauen Vorgaben, wie viele Stellplätze für Autos und Fahrräder geschaffen werden müssen, orientieren sich an den sogenannten Gebäudeklassen. Gebäude der Klasse 1 und 2 sind definiiert durch eine Höhe von maximal sieben Metern, eine Fläche von nicht mehr als 400 Quadratmetern und höchstens zwei Wohneinheiten. Diese müssen nach dem aktuellen Entwurf in Meerbusch zwei Stellplätze je Wohnung für Autos sowie zwei für Fahrräder aufweisen.

Für größere Gebäude wie etwa Mehrfamilienhäuser sind ebenfalls zwei Plätze für Fahrräder je Wohnung gefordert, dazu anderthalb Autostellplätze, zwei für jede Wohnung mit mehr als 120 Quadratmetern. Dazu kommt ein Anteil von Stellplätzen für Menschen mit Behinderung von drei Prozent, mindestens jedoch ein Stellplatz. Öffentlich geförderte Wohnungen in größeren Gebäuden müssen lediglich einen halben Stellplatz pro Wohneinheit nachweisen.

Auch für Nicht-Wohngebäude sieht die Stellplatzsatzung Regeln vor. Im Allgemeinen müssen Büro- und Verwaltungsräume einen Stellplatz je 40 Quadratmeter Nutzfläche nachweisen, davon 20 Prozent als Besucherparkplätze ausgewiesen werden, sowie ebenfalls einen Anteil an Behindertenstellplätzen und einen Fahrradstellplatz je 30 Quadratmeter. Größere Anlagen wie Archive oder Bibliotheken müssen nur einen Autostellplatz je 80 und einen für Räder je 50 Quadratmeter Nutzfläche haben. Räumlichkeiten, in denen erhebliches Besucheraufkommen zu erwarten ist, etwa Arztpraxen oder Schalter, müssen hingegen einen Platz je 30 Quadratmeter, mindestens drei und einen Anteil für Besucher von 75 Prozent einplanen.

Auch für Läden und Geschäfte gibt es genau geregelte Vorgaben, hier ist je nach Größe und Branche mit einem Stellplatz pro 35 bis 20 Quadratmeter Verkaufsfläche zu rechnen. Auch hier müssen Räder abgestellt werden können – mit der Besonderheit, dass ausdrücklich ein Anteil von 10 Prozent und mindestens ein Platz für Lastenräder zur Verfügung stehen muss – eine Bemühung, diese Form des Verkehrs aktiv zu fördern. Weitere Regelungen gelten für Versammlungsstätten, Sportplätze, Kirchen sowie Freibäder, Fitnesscenter, Saunen, Bootshäuser, Kegelbahnen, Gaststätten und Hotels.

Noch sind diese Vorgaben nicht beschlossen. Die Fachleute der Meerbuscher Verwaltung arbeiten die Stellplatzsatzung weiter aus und legen sie den zuständigen Gremien, dem Planungsausschuss, dem Mobilitätsausschuss sowie dem Stadtrat, vor. Wann genau mit einem Beschluss zu rechnen ist, ist aktuell noch unklar.