Verkaufsoffene Sonntage Verkaufsoffene Sonntage: Stadt reagiert auf Kritik
Meerbusch · Bei der Entscheidung, wer an verkaufsoffenen Sonntagen öffnen darf, habe die Verwaltung „kaum Ermessensspielraum“. Auch zum Nikolausmarkt sind die betroffenen Bereiche klar definiert.
(dsch) Nachdem bereits im September Büdericher Händler ihren Unmut darüber kundgetan hatten, beim traditionellen Sonnenblumensonntag ausgeschlossen worden zu sein, stellt die Stadt Meerbusch nun in einer Stellungnahme dar: Entscheidungsspielraum hat die Kommune quasi nicht, wenn es darum geht, welche Läden im Rahmen einer Veranstaltung am Sonntag öffnen dürfen. Dies ist auch als Signal in Richtung des anstehenden Niklaussonntags zu verstehen, bei dem ebenfalls enge Grenzen rund um die Veranstaltungen gezogen werden, innerhalb derer Geschäftstätigkeit am Sonntag erlaubt ist.
„Grundsätzlich sind der verfassungsrechtliche Schutz der Sonn- und Feiertage und das Ladenöffnungsgesetz (LÖG) das Maß aller Dinge. Darüber hinaus gibt es nur einen kleinen Ermessensspielraum für Einzelfallentscheidungen“, erklärt Arnd Römmler, Abteilungsleiter für Sicherheit und Ordnung im Rathaus. Wenn ein Bürgerfest mit verkaufsoffenem Sonntag beantragt wird, beschließt oder erlässt die Stadt eine Verordnung, die der Stadtrat beschließen muss. Diese stellt dann eine Ausnahme zum Geschäftsverbot am Sonntag dar. „Diese Verordnung muss absolut wasserdicht sein, denn auch die Gewerkschaft Verdi beobachtet verkaufsoffene Sonntage in Kommunen jeder Größe kritisch. Gern greift die Gewerkschaft zur Klage oder erwirkt kurzfristig einstweilige Verfügungen, wenn die Genehmigung kleinste Schwachstellen aufweist“, heißt es von der Stadt Meerbusch. Dies ist bereits 2020 passiert, als die Gewerkschaft per Eilantrag einen verkaufsoffenen Sonntag in Meerbusch verhindert hatte. Das Gesetz schreibt vor, dass Geschäftstätigkeit erst ab 13 Uhr und nur im unmittelbaren Zusammenhang mit der Veranstaltung erlaubt ist.
Grundsätzlich sei laut Römmler immer Ziel, „Dinge zu ermöglichen und nicht zu verhindern“. Deshalb sei wichtig, dass Werbegemeinschaften die Anträge auf verkaufsoffene Sonntage mit möglichst vielen belastbaren Zahlen hinterlegen. Das könne unter anderem bei einem möglichen Gerichtsentscheid hilfreich sein. Bei der Entscheidung kommt es teils zu Interessenskonflikten zwischen Ordnungsbehörde, die auf gesetzliche Vorgaben achtet, und Stadtmarketing, welches Stadtteilzentren beleben will. Bei einem Treffen hat die Stadt zunächst den Vorständen der drei Meerbuscher Werbegemeinschaften die Sachlage erläutert, ein entsprechendes Info-Schreiben soll in Kürze auch an alle Meerbuscher Einzelhändler gehen.