Regenerative Energie: 23 Dächer in der Prüfung
Für die Gründung einer Bürgersolar-Genossenschaft drängt die Zeit.
Meerbusch. Drei Bürgersolaranlagen gibt es auf öffentlichen Dächern in Meerbusch, zusätzlich eine privat realisierte auf dem Wasserwerk in Lank. Es sollen noch mehr werden. Das ist der Wille aller Meerbuscher Parteien und Vorgabe der europäischen Erneuerbare-Energien-Richtlinie. Danach sollen öffentliche Gebäude ab dem kommenden Jahr eine Vorbildfunktion für den Ausbau erneuerbarer Energien einnehmen.
Das Problem: Geeignete Dächer müssen gefunden werden. Etwa 7780 Quadratmeter Dachfläche an 23 möglichen Standorten prüft die Verwaltung zurzeit auf ihre Eignung. Die verteilen sich auf Schulen, Verwaltungsgebäude und die Mediothek in Büderich. Die ins Auge gefassten Dächer (siehe Kasten) haben Südneigung. Ob diese und die Statik ausreichen sowie die Sicherheit des Betriebs gewährleistet wäre, soll möglichst schnell feststehen.
Die Zeit drängt. Denn die Einspeisevergütung des Sonnenstroms ist nur bis Ende dieses Jahres festgeschrieben (für Anlagen bis 30 Kilowatt Höchstleistung 28,74 Cent pro Kilowattstunde), die künftige Förderungshöhe ist unklar. Als Betreiber soll eine Genossenschaft, die „Bürgersolar-Genossenschaft Meerbusch eG“, auftreten, in der sich die Privatpersonen finanziell engagieren.
Von der Rechtsform der GbR will man sich verabschieden. Sie hatte die letzten Initiativen vor große Schwierigkeiten gestellt, weil niemand die Geschäftsführung übernehmen wollte.
Diese Problematik soll in der Genossenschaft durch die Beteiligung der Wirtschaftsbetriebe Meerbusch und der Volksbank Meerbusch sowie die entsprechend professionelle Unterstützung bei der Geschäftsabwicklung umgangen werden. Die Rahmenbedingungen wären für die Genossenschaft unverändert: Die Stadt stellt die Dachflächen öffentlicher Gebäude kostenlos zur Verfügung. Im Gegenzug geht die Photovoltaikanlage nach 20 Jahren in ihren Besitz über.