Feuerwehr in Meerbusch Kreisbrandmeister tritt nach zehn Jahren zurück

Meerbusch · Seit 2011 hat Norbert Lange aus Osterath das Amt innegehabt. Nun will sich der 61-Jährige seiner Arbeit als Sachverständiger widmen. Der Nachfolger wird von Kreistag und Landrat bestimmt.

Norbert Lange.

Foto: Rhein-Kreis Neuss

(dsch) Mehr als zehn Jahre hat Norbert Lange als Kreisbrandmeister gearbeitet. Nun tritt er in Absprache mit Landrat Hans-Jürgen Petrauschke, dem er in seiner Funktion unterstellt war, zurück. Lange wird das Amt noch bis zum 31. Dezember dieses Jahres ausüben.

Der Kreisbrandmeister ist verantwortlich für alle die Feuerwehr betreffenden Aufgaben bei der Kreisverwaltung. Er übernimmt bei großen Einsatzlagen die Leitung auf Kreisebene und unterstützt den Landrat bei feuerwehrlichen Aufgaben. Lange, der in Osterath lebt, trat 1977 in die Feuerwehr Meerbusch ein, deren stellvertretender Leiter er von 1997 bis 2003 war. Das Amt des Kreisbrandmeisters hat er seit 2011 ehrenamtlich wahrgenommen, seit 2017 erledigte er die Arbeiten im Hauptamt.

Der Rücktritt des 61-Jährigen erfolgt nach Angaben des Rhein-Kreises aus persönlichen Gründen. Lange will sich verstärkt seiner Arbeit als Sachverständiger für Brand- und Explosionsursachen widmen. „Wir danken Kreisbrandmeister Lange für sein Engagement für die Sicherheit der Menschen im Rhein-Kreis Neuss und wünschen ihm für die Zukunft viel Erfolg und alles Gute“, so Petrauschke in einer Wehrführer-Dienstbesprechung, die im Kreishaus Grevenbroich aus dem aktuellen Anlass einberufen worden war. Auch bei der Wahl von Langes Nachfolger müssen die Leitungen der Feuerwehren und Berufsfeuerwehren im Kreis sowie den Bezirksbrandmeister angehört werden. 

Bis ein Nachfolger für Norbert Lange bestimmt ist, nehmen kommissarisch die stellvertretenden Kreisbrandmeister Stefan Meuter und Heinz Dieter Abels die Aufgaben wahr. Das Verfahren zur Neubesetzung des Stelle ist im Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz geregelt. Der Landrat hat nach Anhörung der Feuerwehren im Kreis dem Kreistag einen Kandidaten für den Posten vorzuschlagen – er darf nicht in leitender Funktion bei einer der kreisangehörigen Feuerwehren tätig sein. Der Kreistag entscheidet ebenfalls, ob dieser im Haupt- oder Ehrenamt arbeitet.