Gericht in Meerbusch Ehrenamtlich als Schöffe von 2024 bis 2028 tätig werden
Meerbusch · Die Stadt nimmt ab sofort Bewerbungen entgegen. Die Kandidaten für die Position des Ehrenamtlichen Schöffen oder Jugendschöffen sollten „unparteilich und reif im Urteil“ sein.
(Red) Die Stadt Meerbusch nimmt ab sofort wieder Bewerbungen zur nächsten Schöffenwahl entgegen. Diesmal geht es um die Geschäftsjahre 2024 bis 2028. Der Stadtrat entscheidet, welche Bewerberinnen und Bewerber in die Vorschlagsliste für die Schöffen in Strafsachen aufgenommen werden. Die Schöffen der Jugendgerichte werden vom Jugendhilfeausschuss vorgeschlagen.
Die beschlossenen Vorschlagslisten werden eine Woche lang zu jedermanns Einsicht ausgelegt. Jeder hat dann die Möglichkeit, innerhalb einer weiteren Woche Einspruch zu erheben, wenn Personen aufgenommen wurden, die sich für das Schöffenamt nicht eignen.
Aus den Vorschlägen der Stadt wählt der Schöffenwahlausschuss des Amtsgerichtes Neuss dann die Haupt- und Hilfsschöffen für das Schöffengericht Neuss, für die Strafkammern des Landgerichts Düsseldorf sowie für das gemeinsame Schöffengericht beim Amtsgericht Düsseldorf und die Jugendgerichte aus. Laut Gesetz müssen die Personen „bereit und geeignet“ sein, das Ehrenamt eines Richters in Strafsachen zu übernehmen. „Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils“, „geistige Beweglichkeit“, aber auch – wegen des teils anstrengenden Sitzungsdienstes - „körperliche Eignung“ sind Voraussetzungen.
Für Jugendschöffen macht das Gesetz zusätzliche Eignungsvorgaben: Jugendschöffen sollen „erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren“ sein, heißt es. Diese Befähigung können die Kandidaten durchaus auch bei der Erziehung eigener Kinder oder bei ehrenamtlicher Arbeit in der Jugendfürsorge, in der freien Wohlfahrtspflege oder bei Jugendverbänden erworben haben. Ein kurzer Hinweis darauf in der Bewerbung genügt.
Jeder gewählte Schöffe kommt an zwölf Sitzungstagen zum Einsatz
In der Regel wird jeder gewählte Schöffe zu etwa zwölf Sitzungstagen pro Geschäftsjahr herangezogen. Melden können sich grundsätzlich alle interessierten Männer und Frauen aus Meerbusch, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und am 1. Januar 2024 mindestens 25 Jahre und höchstens 69 Jahre alt sind.
Ansprechpartnerin für Bewerberinnen und Bewerber, die sich für das Schöffenamt im Erwachsenenstrafrecht interessieren, ist Beate Borkowski im Bereich Justiziariat und Ratsbüro, Dorfstraße 20, telefonisch erreichbar unter 02132/916420 oder per E-Mail an beate.borkowski@meerbusch.de.
Ansprechpartner für Bewerberinnen und Bewerber, die sich für das Schöffenamt im Jugendstrafrecht interessieren, ist Thomas Gnaß im Bereich Jugend, Bommershöfer Weg 2-8, mit der Rufnummer 02159/916557 oder der Mailadresse thomas.gnass@meerbusch.de. Bewerbungen und Vorschläge werden bis spätestens 30. April erbeten.
Die für die Bewerbung erforderlichen Formulare gibt es zum Download auf der Internetseite der Stadt unter dem Suchbegriff „Schöffen“ oder auch direkt bei Beate Borkowski oder Thomas Gnaß. Das Bewerbungsformular muss mit der Original-Unterschrift des Kandidaten versehen sein.