Schulstreit: Das OVG gibt Eltern Recht
Gericht entscheidet, dass Schule keine Kinder ablehnen darf, weil sie in einer anderen Gemeinde wohnen.
Münster/Meerbusch. Die Eltern von sieben Meerbuscher und einem Krefelder Kind sind für ihre Hartnäckigkeit belohnt worden. Am Donnerstag entschied das Oberverwaltungsgericht in Münster, dass eine Schule die Aufnahme von Kindern nicht verweigern darf, nur weil sie in einer anderen Stadt wohnen. Die Zugehörigkeit zu einer Gemeinde sei keine vom Gesetz vorgesehene Voraussetzung für die Aufnahme in einer Schule, begründeten die Richter ihr Urteil.
Die klagenden Eltern wollten ihre Kinder zum Schuljahr 2011/12 am Cecilien-Gymnasium in DüsseldorfNiederkassel anmelden, das bilinguale Eingangsklassen und einen Montessori-Zweig anbietet. Allerdings gab es mehr Anmeldungen als Plätze, und die Schulleitung hat im Rahmen des Anmeldeverfahrens die Kinder aus Meerbusch und Krefeld abgewiesen, da diese auch in ihrem Wohnort eine Schule der gewünschten Schulform besuchen könnten. Das akzeptierten die Eltern zähneknirschend, nachdem die Bezirksregierung ihren Widerspruch abgelehnt hatte und auch das Verwaltungsgericht den Erlass einer einstweiligen Anordnung negativ beschied.
Doch der lange Atem der Meerbuscher hat sich ausgezahlt, die nächst höhere Instanz gab den Eltern Recht. Nach Auffassung des Gerichts hätte die Cecilienschule noch eine vierte Klasse einrichten können. Die Entscheidung hat grundsätzliche Bedeutung. Ein Vertreter des Schulministeriums sprach in der Verhandlung von weitreichenden finanziellen Folgen für die Kommunen.
Im Kern ging es um die Auslegung des Schulgesetzes. Dort ist geregelt, dass Schüler, die in ihrem Wohnort keine geeignete Schulform finden, sich auch in Schulen der Nachbargemeinden anmelden können. Die Bezirksregierung in Düsseldorf hat daraus im Umkehrschluss abgeleitet, dass eine Ablehnung von Schülern, die eine Schule mit vergleichbaren Voraussetzungen in ihrem Ort haben, deshalb rechtmäßig sei. Dieser Umkehrschluss sei aber durch das Gesetz nicht gedeckt, so das Gericht in Münster.
Drei der acht klagenden Eltern waren in Münster anwesend. Ob sie ihre Kinder jetzt noch auf das Düsseldorfer Gymnasium schicken werden, ließen sie nach dem Urteil jedoch offen.