Stadt lehnt Reinigung der Straßen durch Anwohner ab
Die Aktiven hatten einen entsprechenden Vorschlag eingebracht.
Die Verwaltung lehnt es ab, Straßen in Meerbusch von Bürgern selbst reinigen zu lassen. Dies hat Dezernent Frank Maatz jetzt im Bauausschuss mitgeteilt. Die Fraktion Die Aktiven hatte die Reinigung durch Bürger angeregt und auf das Vorbild der Stadt Langenfeld verwiesen. Die Politik sprach sich im Bauausschuss mehrheitlich dagegen aus. „Die Straßenreinigung ist ein umlagefinanziertes System, da gibt es keine Extrawurst“, sagte Daniel Meffert, CDU-Sprecher im Bauausschuss.
Die Aktiven hatten die Anregung eines Lanker Bürgers von der Wasserstraße aufgenommen, der sich darüber beschwert hatte, dass vor seiner Haustür die Kehrmaschine aufgrund parkender Autos der Nachbarn nicht reinigen kann. Von 2011 bis 2015 sei seine Straße aus diesem Grund nie gereinigt worden. Der Bürger stellte deshalb im Dezember 2015 den Antrag, den Gebührenbescheid aufzuheben. Die Stadt lehnte dies ab. Begründung: „Laut ständiger Rechtssprechung erhalten Bürger, vor deren Häusern ständig Autos stehen, keine Gebührenermäßigung. Man zieht sie nicht zu den Kosten der Reinigung vor ihrem Haus heran, sondern zu denjenigen der gesamten das Grundstück unmittelbar erschließenden Straße.“
Der Bürger hatte auch vorgeschlagen, die komplette Straße nicht mehr zu reinigen oder für die Zeit der Reinigungstermine Halteverbotsschilder aufzustellen. Auch hier stimmt die Stadt nicht zu: Generell sei die Straße für Kehrmaschinen gut zugänglich. „Lediglich parkende Fahrzeuge können die Reinigung bis zum Fahrbahnrand behindern. Diese Problematik stellt sich jedoch in nahezu jeder Straße“, heißt es in der Begründung der Verwaltung.
In Anliegerstraßen müsse es „bei üblichen Nachbarschaftbeziehungen möglich sein, am Reinigungstag alle behindernden Fahrzeuge anderenorts abzustellen“. Würden kleinere Abschnitte von Straßen aus der Reinigung herausgenommen, könnten laut Verwaltung „Flickenteppiche“ entstehen. Dies würde die Wirtschaftlichkeit des Systems mindern, andere Anlieger würden über Gebühr belastet. Halteverbotsbereiche seien rechtlich nicht möglich.