Umwelt in Meerbusch In Meerbusch wurden 206 neue Bäume gepflanzt

Meerbusch · 141 kranke Bäume mussten im selben Zeitraum – von Mai 2020 bis April 2021 – gefällt werden. Seit Einführung der Baumschutzsatzung im Januar 2020 wurden 176 Anträge zum Fällen von Bäumen auf Privatgrundstücken gestellt.

Im Rathausgarten in Büderich wurden als Ersatz für eine alte Trauerweide eine Gleditschie und eine Maienkirsche gepflanzt.

Foto: Stadt Meerbusch

Eine „erfreuliche und eindeutig positive Baumbilanz“ hat Anna Hardenberg, Abteilungsleiterin Grünflächen bei der Stadt, nun vorgestellt. Aufgelistet wurden dafür alle gefällten Straßenbäume (Stammumfang mindestens 80 Zentimeter) und alle neu gepflanzten. Das Ergebnis: Im Zeitraum von Mai 2020 bis April 2021 mussten in Meerbusch 141 meist abgestorbene Bäume gefällt werden. Einige hatten die Rußrindenkrankheit. Nur bei wenigen waren Sturmschäden der Grund für die Fällung.

Die meisten Bäume (67) mussten in Büderich gefällt werden. In Osterath waren es 28 Bäume, in Lank-Latum 30, in Nierst 6, in Ilverich und Strümp jeweils 2 sowie in Bösinghoven und Langst-Kierst je 3. „Dem gegenüber stehen Neupflanzungen von 206 Bäumen“, berichtet Hardenberg. Dabei wurde im Idealfall darauf geachtet, dass die neuen Stadtbäume möglichst am selben Standort wie die gefällten wachsen. Einige Neupflanzungen gab es aber auch in Neubaugebieten und als Ergänzung in Alleen.

Die Landschaftsarchitektin erklärt: „Unsere neuen Bäume haben größere und mit Baumsubstraten aufgewertete Baumgruben bekommen, damit der Baumbestand langfristig stabilisiert wird.“ Auch der häufige Regen in diesem Jahr habe sich bereits jetzt sichtbar positiv auf die Bäume ausgewirkt, berichtet Hardenberg. Weil das Grünflächenamt sich aber auch künftig auf längere Hitzeperioden und Trockenheit einstellt, wurden entsprechend widerstandsfähige Bäume ausgewählt, die mit dem Klimawandel besser klar kommen, etwa nordamerikanische Arten. Aber auch heimische Bäume wurden in den vergangenen Monaten in Meerbusch neu gepflanzt. „Wir achten bei den Neupflanzungen auf eine hohe Vielfalt“, so Hardenberg. „Auch damit bei einer Krankheit, die vielleicht nur bestimmte Baumarten betrifft, nicht gleich alle Bäume auf einmal sterben.“

Die städtische Baumbilanz fällt also positiv aus. Allerdings bezieht sie sich alleine auf die Stückzahlen, was einige Politiker, etwa FDP-Ratsherr Michael Berthold, kritisieren: „Beispielsweise auch der Stammumfang oder die Art des Baumes sind wichtige Größen für den ökologischen Wert“, sagt er. Und wie es mit den Bäumen auf Privatgrundstücken aussieht, das erfasst die Gegenüberstellung auch nicht.

Allerdings berichtet Anna Hardenberg, dass seit Einführen der Baumschutzsatzung zum 1. Januar 2020 bei der Verwaltung 176 Anträge auf Fällung eines Baumes gestellt wurden. Diese Anträge sind laut Satzung Pflicht: Wer auf seinem Grundstück einen Baum fällen möchte, muss das sechs Wochen zuvor schriftlich bei der Stadtverwaltung anmelden. Der Grundstückseigentümer verpflichtet sich außerdem, auf dem eigenen Grundstück adäquaten Ersatz zu pflanzen. Heißt: Je nach Stammumfang des gefällten Baumes kann es auch mal nötig sein, zwei Bäume nachzupflanzen. Insofern habe die Baumschutzsatzung den positiven Effekt, dass auch im privaten Bereich mehr Bäume nachgepflanzt als gefällt werden. Falls der Grundstücksbesitzer belegen kann, dass er in seinem Garten keine Bäume nachpflanzen kann, wird eine Ausgleichszahlung fällig, damit die Stadt einen neuen Baum pflanzen kann.

Die Satzung hält jedoch kaum einen Grundstücksbesitzer davon ab, Bäume abzuholzen. „Höchstens eine Handvoll Hausbesitzer konnten wir auch nach deren Anzeige noch davon überzeugen, den Baum doch nicht zu fällen“, schätzt Hardenberg. Außerdem hätten bislang nur rund 20 Prozent den Nachweis für einen neu gepflanzten Baum geliefert. Verzögerungen seien aber nicht ungewöhnlich, weil die Jungbäume immer nur in bestimmten Zeitfenstern gepflanzt werden können. Trotzdem will die Verwaltung die entsprechenden Bürger nun anschreiben.

Anna Hardenbergs vorläufiges Fazit zur Meerbuscher Baumschutzsatzung: „Sie hält zwar nicht vom Fällen ab, aber sie zwingt die Bürger wenigstens zum Nachpflanzen – und das war vorher nicht der Fall.“