Zahl der Nachtflüge: Ministerium ignoriert Gericht
Der Vorsitzende Richter ist darüber verwundert, dass Verfügungen des Gerichts nicht beachtet werden. In Kürze fällt die Entscheidung über Nachtflüge am Düsseldorfer Flughafen.
Ist die Zahl der genehmigten Nachtflüge am Düsseldorfer Flughafen zu hoch? Darüber wird demnächst das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster entscheiden. Die Justizbehörde zeigte sich jetzt verwundert über das Vorgehen des NRW-Verkehrsministeriums. Denn das ließ nicht nur den entsprechenden Antrag vom Mai 2013 auf eine Reduzierung der Nachtflüge von Christoph Lange, Vorsitzender des Vereins „Bürger gegen Fluglärm“, monatelang unbearbeitet liegen. Es ignorierte in der Folge auch zahlreiche Verfügungen des OVG. Dort hatte Lange nach acht Monaten im Februar 2014 Untätigkeitsklage gegen das Land NRW erhoben.
Der Vorsitzende Richter Dirk Lechtermann brachte vergangene Woche in einem Schreiben ans Verkehrsministerium seine „Verwunderung zum Ausdruck“, darüber, dass vom Verkehrsministerium „wiederholt gerichtliche Verfügungen vollkommen unbeachtet geblieben sind und gegenüber dem Gericht abgegebene Zusagen nicht eingehalten werden“. „Dass unsere Verfügungen nicht beachtet werden, ist schon sehr ungewöhnlich“, erklärte Gerichtssprecherin Gudrun Dahme auf Anfrage.
Gudrun Dahme, Gerichtssprecherin
Fluglärm-Gegner Lange hatte seinen Antrag damit begründet, dass die im Jahr 2005 genehmigte Erhöhung nie in Anspruch genommen wurde. Nach Auffassung der Fluglärmgegner ist die Zahl der erlaubten Landungen wieder auf 25 im Sommer und 15 im Winter zu reduzieren, weil es keinen Bedarf für mehr Landungen gebe. „Wir haben detailliert nachgewiesen, dass der vom Flughafen damals behauptete Bedarf von 45 Nachtflügen überhaupt nicht bestand“, sagt Lange. „So hat der Flughafenkoordinator in keinem Jahr seit 2005 mehr als 30 Landungen nach 22 Uhr geplant — oft weit weniger.“
Mehrfach forderte der Richter das Verkehrsministerium zur Stellungnahme auf — vergeblich. Immer wieder versprach das Ministerium, eine Stellungnahme abzugeben, um sich dann nicht an seine Ankündigungen zu halten.
In seinem Schreiben vom 4. März erklärte Richter Lechtermann, er gehe davon aus, dass das Verkehrsministerium „den Tatsachenvortrag des Klägers vollumfänglich als unstreitig ansieht“. Noch am selben Tag reagierte das Ministerium und schickte seine Stellungnahme, die fünf Tage nach der Frist das OVG erreichte. Heute will es sich äußern.