18-Jähriger Syrer erhält vollen Flüchtlingsstatus

Sein Anwalt rechnet jedoch mit Berufung.

Neuss. Mohamed M. hat Anspruch auf den vollen Flüchtlingsstatus: So hat die dritte Kammer des Verwaltungsgerichts (VG) Düsseldorf gestern im Verfahren des 18-jährigen Syrers, der in Neuss lebt, geurteilt. „Es ist nur ein Etappensieg für meinen Mandanten. Wir haben keinen Anlass zur Euphorie“, erklärte Jeremias Mameghani nach dem Urteil. Obwohl der Anwalt mit Kanzlei in Düsseldorf das Verfahren in erster Instanz für seinen Mandanten gewonnen hat, reagiert er verhalten. Denn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) kann einen Antrag auf Zulassung der Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht Münster stellen. Der Syrer hatte das Bamf verklagt, weil es ihm lediglich den untergeordneten sogenannten subsidiären Schutz gewährt hatte.

Das Urteil aus Düsseldorf hätte weitreichenden Charakter. Der volle Flüchtlingsstatus würde für verheiratete Syrer bedeuten, dass sie ihre Ehepartner und Kinder nach Deutschland nachholen könnten; minderjährige Syrer könnten ihre Eltern nachholen. Die Richter in Düsseldorf begründeten ihre Entscheidung für den vollen Flüchtlingsstatus damit, dass der Kläger bei einer Rückkehr in seine Heimat politische Verfolgung durch das Regime des syrischen Präsidenten Baschar al-Assad zu befürchten habe.

Mit dem subsidiären Schutz wird Flüchtlingen hingegen zwar zuerkannt, dass ihnen in ihren Herkunftsländern ernsthafter Schaden droht. Er gewährt jedoch lediglich eine Aufenthaltserlaubnis von einem Jahr, der volle Flüchtlingsstatus dagegen für drei Jahre. Subsidiärer Schutz wird gewährt, wenn zwar eine Bedrohung für Leib und Leben im Heimatland — zum Beispiel wegen eines Bürgerkriegs — droht, aber keine individuelle Verfolgung erkennbar ist. Die große Koalition hatte im jüngsten Asylpaket zudem den Familiennachzug für Flüchtlinge mit subsidiärem Schutz ausgesetzt.

Mohamed M. musste gestern vor Gericht auch aussagen. Obwohl er bereits recht gut Deutsch spricht, äußerte er sich auf Arabisch. Denn er sei sehr aufgeregt gewesen, so sein Anwalt. Dem Gericht erzählte er seine Fluchtgeschichte und benannte seine Fluchtgründe. 2015 war er als Minderjähriger nach Deutschland geflüchtet — aus Angst, nach Ende seiner Schulzeit zum Militärdienst eingezogen zu werden.