28-Jähriger gesteht sexuelle Übergriffe
Neuss. Am Neusser Amtsgericht hat gestern der Prozess gegen einen 28-jährigen Flüchtling aus dem Irak begonnen. Der Kurde ist angeklagt, weil er einem elf Jahre alten Mädchen im Neusser Südbad an den Po gefasst haben soll.
Zum Prozessauftakt räumte er die Vorwürfe ein.
Heiner Cöllen, Richter
Allerdings musste das Verfahren nach nur kurzer Zeit wieder vertagt werden. Der Grund: Der Dolmetscher konnte dem Angeklagten nicht ganz folgen. „Er spricht einen kurdischen Dialekt, den ich nicht richtig verstehen kann“, sagte der Übersetzer. Versuche, einen anderen Dolmetscher kurzfristig zu organisieren, scheiterten. Richter Heiner Cöllen bot an, den in Neuss lebenden Bruder des Angeklagten übersetzen zu lassen, doch damit war die Staatsanwaltschaft nicht einverstanden.
Die Zeugen, die zum Teil aus Minden in Ostwestfalen angereist waren, mussten deshalb unverrichteter Dinge wieder nach Hause fahren. Es handelte sich bei ihnen ebenfalls um Flüchtlinge, die den Angeklagten Anfang Juli ins Neusser Südbad begleitet hatten. Sie sollten zu dem Vorfall mit dem Mädchen befragt werden. „Diese Befragung ist nun aber nicht mehr nötig“, sagte Cöllen angesichts des Geständnisses. „Beim nächsten Verhandlungstermin können wir auf sie verzichten.“ Nun soll Anfang März geklärt werden, ob der Fall tatsächlich als sexueller Missbrauch von Kindern oder gegebenenfalls nur als Beleidigung auf sexueller Basis gewertet wird. Eines jedenfalls hat die Staatsanwaltschaft gestern schon angekündigt: Mit einer Einstellung des Verfahrens wegen „Geringfügigkeit“ ist sie nicht einverstanden. Dem Flüchtling droht entsprechend eine Haftstrafe.
Der Fall von gestern erinnert an andere Vorfälle mit Flüchtlingen in Schwimmbädern. Zuletzt hatte Anfang Januar ein Mann aus Afghanistan laut Polizei vor einem kleinen Mädchen im „Düssel-Strand“ in Düsseldorf-Flingern selbst Hand an sich gelegt. mape