Abriss der Münsterschule steht unmittelbar bevor

Neuss. Bürgermeister Reiner Breuer geht davon aus, dass in relativ kurzer Zeit die Abrissbirne vor der ehemaligen Münsterschule hängen wird. Grund für seinen Optimismus sind zwei gerichtliche Urteile, die die Klagen gegen die Abbruch- und die Baugenehmigung betreffen.

Die Entscheidungen in den Hauptverfahren stehen zwar noch aus, doch lassen die Entscheidungen eine klare Tendenz erkennen.

Denn das Verwaltungsgericht sah erstinstanzlich in beiden Fällen keinen Grund, einen einstweiligen Rechtsschutz zu gewähren, der die aufschiebende Wirkung entfalten würde. Begründung: Die Genehmigungen wurden rechtmäßig erteilt. Im Fall der Abbruchgenehmigung hat das Oberverwaltungsgericht Münster sogar letztinstanzlich auch die Beschwerde gegen diese Entscheidung als unbegründet zurückgewiesen. Ob die Kammer das auch im Fall der Baugenehmigung so sieht, entscheidet sich in den nächsten Tagen. Wäre das der Fall, könnte der Investor Bouwfonds, der auf dem Areal Wohnhäuser errichten will, mit dem Bau beginnen. Er ginge allerdings das Risiko ein, bei einer Niederlage im Hauptverfahren bis dahin geleistete Bauarbeiten rückgängig machen zu müssen.

Als möglicher Alternativstandort für ein Museum kommt das Areal allerdings nicht in Frage, stellte Breuer klar. Der Eigentumsübergang an den Investor hat zwar noch nicht stattgefunden, ergänzte Andreas Galland vom Amt für Bauverwaltung. Doch hätte die Stadt keine Möglichkeit, sich von dem Bauvertrag zu lösen. „Der Investor erfüllt alle vertragliche Verpflichtungen“, sagte Galland. Er wüsste auch, dass der Investor nach dem OVG-Urteil im Verfahren gegen die Abbruchgenehmigung den Ausgang des Hauptsacheverfahrens nicht abwarten werde.