Architekt klagt gegen Umbau der Sparkasse
Grevenbroich. Mit einer ungewöhnlichen Klage muss sich heute das Oberlandesgericht Düsseldorf beschäftigen: Der bekannte Architekt und Stadtplaner Günter Quasten klagt gegen die Sparkasse Neuss. Er ist mit den Umbaumaßnahmen der Hauptstelle an der Karl-Oberbach-Straße nicht einverstanden und verlangt eine Rückversetzung in den Ursprungszustand.
Quasten spricht in seiner Klage von Urheberrechtsverstößen, die Sparkasse Neuss sieht dafür keinen Anlass.
Andreas Vittek, Sprecher am Oberlandesgericht Düsseldorf, sagt: „Der Architekt möchte eine Entstellung des Gebäudes nicht hinnehmen.“ Was dem Planer konkret an dem Umbau missfällt, wollte Vittek gestern nicht sagen. Schon Ende 2011 hatte Quasten sich geäußert und gewünscht, „dass die Optik nicht durch die Liebe zum Sparkassen-Rot verzerrt wird“. Das (Beton-) Grau der Balustraden habe einwandfrei mit den großen Fensterfronten harmoniert.
Der Grevenbroicher hatte Ende der 1960er Jahre gemeinsam mit seinem Studienfreund Franz-Anton Lenze das Gebäude geplant, beide waren damals gerade einmal Ende 20. Mit ihrem Entwurf setzten sich die „Newcomer“ gegen 42 zum Teil renommierte Architekten durch. Das fertige Produkt sorgte seinerzeit für Furore.
Wie gestern öffentlich bekannt wurde, hatte der Architekt in erster Instanz gegen die Sparkasse den Kürzeren gezogen. „Gegen das Urteil des Landgerichts hat er Berufung eingelegt, jetzt wird ab heute neu verhandelt“, so Oberlandesgerichtssprecher Andreas Vittek. Die Richter dort wollen den Fall genau unter die Lupe nehmen, eventuell muss auch ein Gutachter hinzugezogen werden. Mit einem schnellen Ende schon heute wird nicht gerechnet. Um Geld geht es laut Gericht in der Klage erst mal nicht — wohl aber um erhebliche Folgen, wenn die Juristen Architekt Quasten Recht geben sollten. Dann nämlich müsste der Sparkassen-Umbau in den Ursprungszustand versetzt werden, was einen Rückbau zur Folge hätte.