Bald „kurzer Prozess“ in Neuss?
Polizei, Staatsanwaltschaft, Land- und Amtsgericht klären Details zur Einführung des beschleunigten Strafverfahrens.
Rhein-Kreis. In trockenen Tüchern ist es noch nicht, aber von allen Beteiligten gibt es grünes Licht: Polizei, Staatsanwaltschaft, Land- und Amtsgericht klären aktuell Details zur Einführung des sogenannten beschleunigten Strafverfahrens am Amtsgericht Neuss. Es dient dazu, Sachverhalte mit einer einfachen Beweislage schnell und effektiv innerhalb einer Woche zu verhandeln. Die Strafe soll dabei der Tat gewissermaßen auf dem Fuß folgen. Wenn möglich, sogar noch am selben Tag. „Wir sind mitten in der Organisation“, sagt Adam Petzka vom Landgericht Düsseldorf. Schließlich müssten bei einem beschleunigten Verfahren die Zahnräder der beteiligten Behörden — Kreispolizei, Staatsanwaltschaft und Amtsgericht — reibungslos ineinandergreifen. Direkte Kommunikation lautet dabei das Stichwort. Vieles müsse telefonisch gemacht werden. Am vergangenen Mittwoch traf sich eine Arbeitsgruppe, um Möglichkeiten für die Umsetzung in Neuss auszuloten — ein zweites Treffen soll folgen. Landgerichtspräsident Bernd Scheiff nimmt bei den Vorbereitungen eine koordinierende Rolle ein. Laut Petzka ist es der Wunsch aller Beteiligten, das Konzept noch im Sommer dieses Jahres vorzustellen.
Doch damit der „kurze Prozess“ wirklich umgesetzt werden kann, müssen gewisse Kriterien erfüllt werden: So kann es nur bei sogenannten Bagatell-Delikten durchgesetzt werden. In der Rechtspraxis sind damit „geringfügige Straftaten“ gemeint. Darüber hinaus kann das beschleunigte Strafverfahren nur bei Beschuldigten angewandt werden, die keinen festen oder einen unklaren Wohnsitz haben. „Das kann aber auch ein geständiger Ladendieb sein, bei dem die Beweislage eindeutig ist“ , sagt Richter Heiner Cöllen.
Innerhalb einer Woche muss es bei dem beschleunigten Verfahren zu einer Hauptverhandlung gekommen sein. In Fällen, bei denen eine Untersuchungshaft unverhältnismäßig wäre, könne laut Adam Petzka eine sogenannte Hauptverhandlungshaft angeordnet werden.
Auch Hans-Jürgen Petrauschke, Leiter der Kreispolizeibehörde, spricht sich für das Vorhaben aus. „Ich würde die Einführung des beschleunigten Verfahrens begrüßen. Das muss aber gut vorbereitet werden“, sagt der Landrat, der sich zudem eine „erzieherische Wirkung“ davon verspricht, wenn Beschuldigten bei Bagatelldelikten schneller der Prozess gemacht wird. Für eventuelle Zeugen sei es zudem einfacher, sich zu erinnern, wenn die Tat nur wenige Tage zurückliege. Ein Problem, das Petrauschke ausmacht: Das Amtsgericht Grevenbroich, auch zuständig für Rommerskirchen und Jüchen, gehört zum Landgericht Mönchengladbach. Der Rest zum Landgericht Düsseldorf. „Für die Polizei ist das suboptimal“, sagt Petrauschke, „ich hätte gerne, dass das beschleunigte Verfahren im zweiten Schritt auch im restlichen Rhein-Kreis eingeführt wird.“
In Düsseldorf gibt es den „kurzen Prozess“ bereits seit Frühjahr 2015. Im ersten Jahr gingen 309 Fälle über die Tische der beiden Richterinnen, die das Düsseldorfer Amtsgericht damit betraut hat. In den bei weitem meisten Fällen — 171 — verhängten sie Freiheitsstrafen, Minimum zwei Monate, Maximum ein Jahr ohne Bewährung, 129 mussten Geldstrafen von 15 bis zu 130 Tagessätzen in einkommensabhängiger Höhe zahlen. Freisprüche gab es nicht, nur ein einziges Verfahren wurde eingestellt.
Und so funktioniert’s: Den Antrag auf Durchführung des beschleunigten Verfahrens stellt die Staatsanwaltschaft beim Strafrichter am Amtsgericht, wenn die Sache aufgrund des einfachen Sachverhalts oder der klaren Beweislage zur sofortigen Verhandlung geeignet ist.
Wenn sich die Sache zur Verhandlung in diesem Verfahren eignet, muss das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf Durchführung des beschleunigten Verfahrens entsprechen.
Erfahrungen aus anderen Städten, in denen das Verfahren angewandt wird, zeigen, dass es sich bei den Delikten meist um Diebstahl, Schwarzfahren oder einfache Körperverletzungen handelt.
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