In der TV-Sendung „Aktenzeichen XY“ wurden die Täter später gesucht, im Februar 2013 kam es am Landgericht Mönchengladbach zu einer ersten Verurteilung. Einer der beteiligten Männer wurde zu sieben Jahren Haft verurteilt. Jetzt muss sich einer seiner mutmaßlichen Komplizen ab dem 6. März ebenfalls in Mönchengladbach vor Gericht verantworten.
„Dank einer DNA-Spur, die der Mann hinterlassen hatte, konnte die Staatsanwaltschaft Anklage gegen ihn erheben“, erklärt Gerichtssprecher Martin Alberring. Die DNA-Spur konnte eindeutig einem Mann aus Rumänien zugeordnet werden. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Mann mit zwei Komplizen in das Haus der Grevenbroicherin eingestiegen war. „Wir gehen davon aus, dass sie aufgrund der geringen Beute wütend waren und ihre Wut an der Bewohnerin ausgelassen haben“, so Ermittler Erik Jörg von der Neusser Polizei. Die Grevenbroicherin erlitt ein Schädelhirntrauma, mehrere Rippenbrüche, Platzwunden und Hämatome.
Für den Prozess hat das Landgericht Mönchengladbach drei Verhandlungstage angesetzt, das Urteil soll frühestens am 13. März verkündet werden. Das Opfer wird wenig zur Aufklärung beitragen können. Die Frau leidet an einer Amnesie und kann sich an nichts erinnern.