Bürgerinitiaven Elvekum und Rosellerheide Vorkaufsrecht der Stadt soll gekippt werden

Rosellerheide/Elvekum · Bürgerinitiativen erwarten im Rat das Aus für ein fast funktionsloses Instrument.

Auslöser für den Streit war das Wohnhaus Neukirchener Straße 110, dessen Garten die Stadt für sich reklamierte.

Foto: Frank Scholzen

(-nau) Frank Scholzen hat Post bekommen. Darin teilt die Stadt dem Auswanderer im fernen Costa Rica mit, am Garten seines Hauses Neukirchener Straße 110 nicht mehr interessiert zu sein und das anfangs reklamierte Vorkaufsrecht nicht ausüben zu wollen. Damit hat Scholzen einen Sieg errungen, aber auch die Bürgerinitiativen Elvekum und „Am Schwarzen Graben muss grün bleiben“, die die Eheleute Scholzen unterstützt haben. Doch der Erfolg ist aus Sicht der Bürgerinitiativen nur ein Teilerfolg, sagt Stefan Meuter von der BI „Schwarzer Graben“. Sie wollen, dass die erst im Dezember erlassene „Vorkaufsrechtssatzung Rosellerheide“ ganz gekippt wird.

Vorkaufsrechte führten zu Schadensersatzforderungen

Der Bezirksausschuss Rosellen hat in seiner jüngsten Sitzung mehrheitlich schon die Empfehlung gegeben, diese Satzung wieder aus der Welt zu schaffen. „Es kann ja nicht im Interesse der Stadt liegen“, argumentiert Dorothee Helten, die die Bürgerinitiativen im Bezirksausschuss vertritt, „anhand einer rechtlich in Frage zu stellenden Satzung Vorkaufsrechte auszuüben, die im Falle einer Klage dann hinfällig sind und möglicherweise Schadensersatzforderungen auslösen.“

Entscheiden über die Abschaffung der Vorkaufsrechtssatzung kann nur das Gremium, das diese beschlossen hat. Und das ist der Rat, den das Thema am Freitag (23.) beschäftigen wird. Eine Empfehlung an die Politik hat man im Rathaus nicht formuliert, den Satzungs-Sachverhalt aber noch einmal rechtlich geprüft.

Im Ergebnis wird festgehalten, dass die Satzung in weiten Teilen funktionslos geworden ist. Begründung: Sie erfasst Flächen, die man ursprünglich so für eine städtebauliche Entwicklung sichern wollte, auf denen die Politik aber – auf Drängen der Bürgerinitiativen -– nun keine neuen Wohnhäuser mehr plant. Übrig blieb von den einst großen Plänen eine Minimalversion, die eine behutsame Nachverdichtung im Garten der bestehenden Häuser vorsieht. Aber auch nur, wenn die Anlieger das wollen. Für diesen definierten Bereich könnte die Satzung vielleicht weiter Sinn machen.

Scholzens kann das egal sein. Ihr Haus hat den Besitzer gewechselt.