„Causa Christoph“: CDU fordert Konsequenzen für Thywissen

FDP-Chef Heinrich Thywissen hatte dazu aufgefordert, Ex-CDU-Mitglied Helmut Ludwig bei seiner Klage finanziell zu unterstützen.

Foto: lber

Kaarst. Geht es nach der CDU, wird eine vergangene Woche vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf vorgelegte E-Mail von FDP-Parteichef Heinrich Thywissen an die Fraktionsvorsitzenden des Kaarster Fünferbündnisses politische Konsequenzen haben. Das Gericht war vom ehemaligen CDU-Mitglied Helmut Ludwig angerufen worden, um Wohnsitz und Wählbarkeit von CDU-Partei- und Fraktionschef Lars Christoph zu klären. Nach der vorgetragenen juristischen Einschätzung der Berufsrichter zog der Vorster die Klage zurück. Vor Einreichung der Klage hatte Thywissen, der auch Vorsitzender des Kaarster Wahlprüfungsausschusses ist, in seinem Schreiben dazu aufgefordert, Ludwig bei den Prozesskosten finanziell zu unterstützen. Die CDU sieht darin einen politischen Skandal.

Foto: woi

Zwei Tage vor der mündlichen Verhandlung sei von Mitgliedern des Fünferbündnisses die bis dahin sehr gehütete brisante Mail öffentlich gemacht worden, heißt es jetzt in einer Pressemitteilung der Union. Mit dieser Mail werde klar, dass das Bündnis selbst massiven Einfluss genommen habe, um den Prozess überhaupt erst möglich zu machen, sagt der Büttgener CDU-Ortsverbandschef Franjo Rademacher. Klares politisches Ziel der Klage sei es gewesen, Lars Christoph aus dem Rat zu entfernen, ihn als unglaubwürdig darzustellen und der CDU damit massiv zu schaden. „Damit ist Herr Ludwig zur Marionette und abhängig vom Fünferbündnis geworden“, sagt Rademacher. Ingo Kotzian, Vorsitzender des Kaarster CDU-Ortsverbandes, sieht das genauso „Die Spitzen des Fünferbündnisses, allen voran Heinrich Thywissen, hatten offensichtlich nicht den Mut, selbst gegen die Stadt Kaarst und Lars Christoph zu klagen, sondern betätigten sich lieber still als Strippenzieher und Finanzier im Hintergrund, um so die Öffentlichkeit zu täuschen und ihr eigenes Süppchen der Einflussnahme zu kochen“, sagt er.

Foto: Anja Tinter

Schließlich habe Helmut Ludwig die Klage erst drei Wochen nach der besagten E-Mail eingereicht, ohne dass das Fünferbündnis oder die FDP irgendwo öffentlich sichtbar mit im Boot waren. Rechtsfrieden, sagen Rademacher und Kotzian, könne es nunmehr erst dann geben, wenn die Verantwortlichen die Konsequenzen für ihr Tun zögen und zurückträten.

Heinrich Thywissen reagiert gelassen auf die Forderung. „Für das Fünferbündnis waren die Rechtsfragen im Rechtsstreit ,Ludwig gegen den Rat der Stadt Kaarst’ von hoher Wichtigkeit“, erklärt er in einer seinerseits herausgegebenen Presseerklärung. „Mit dieser Klage konnte die Verantwortung des Rates und der Verwaltung bei Ratsbeschlüssen rechtskräftig und damit endgültig geklärt werden. Leider ist das durch die aus Kostengründen erfolgte Klagerücknahme nicht mehr möglich, so dass die Rechtsfragen nach wie vor offen sind.“

Das Bündnis, so Thywissen, nehme mit Erstaunen die Rechtsansicht des aus Büttgen stammenden Verwaltungsrichters zur Kenntnis, dass bei der Beurteilung der Wahlberechtigung und der Abwägung zwischen Haupt- und Nebenwohnsitz ein junger und in Köln hauptberuflich tätiger Rechtsanwalt dennoch drei Viertel seiner Zeit in Kaarst verbringen soll.