Clemens-Sels-Museum darf Gemälde behalten
Bild von Joachim Ringelnatz wurde rechtmäßig erworben. Stadt muss nur Vergleich zahlen.
Neuss. Das Gemälde „Makabre Szene — Dachgarten der Irrsinnigen“ von Joachim Ringelnatz darf im Clemens-Sels-Museum bleiben. Kulturdezernentin Christiane Zangs und die Direktorin des Clemens-Sels-Museum, Uta Husmeier-Schirlitz, gaben jetzt das detaillierte Ergebnis des Restitutionsverfahrens bekannt.
Es sollte geprüft werden, ob das Museum das Kunstwerk aus dem Jahr 1925 rechtmäßig erworben hat, oder ob es, als Raubkunst eingestuft, der Erbin des jüdischen Sammlers Paul Westheim zurückgegeben werden muss. Dieser musste 1933 vor den Nazis fliehen und seine Sammlung zurücklassen. Genau aus diesem Grund ist die Kommission in Berlin nun zu dem Ergebnis gekommen, dass die damalige Museumsdirektorin Irmgard Feldhaus bei dem Erwerb des Bildes von Joachim Ringelnatz nicht „bösgläubig“ war, als sie das Werk in den 70er Jahren in einer Galerie in Düsseldorf kaufte.
Paul Westheim hatte seine Sammlung wegen seiner verfolgungsbedingten Emigration in treuhänderische Obhut geben müssen. Deshalb hat die beratende Kommission den Parteien die Schließung eines Vergleichs empfohlen. Nun bleibt das Bild im Bestand des Clemens-Sels-Museums. Die Stadt zahlt 7000 Euro an die Erbin Westheims, Margit Frenk. Der Vergleich wurde von beiden Seiten unterzeichnet und ist rechtskräftig.
Das Gemälde von Ringelnatz wird zusammen mit einer kleinen Auswahl von Werken des Kunststils Naive Kunst im Zwischengeschoss des Museums gezeigt. Joachim Ringelnatz (1883 bis 1934) ist insbesondere als Schriftsteller und Kabarettist, aber auch als Maler bekannt geworden. Seine bildnerischen Arbeiten zeichnen sich durch ein hohes Maß an Originalität in der Motivwahl aus. Er entwickelte für seine Werke einen ganz eigenen Erzählstil.
Eine New Yorker Anwaltskanzlei hatte 2010 Rückgabeansprüche im Namen der Erbin gestellt. Der Kulturausschuss entschied sich damals für ein Restitutionsverfahren. piwi