Dem Bruder von Sven F. droht ein Verfahren

Der Staatsanwalt wirft ihm eine Falschaussage vor.

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Neuss/Düsseldorf. Es ist eine Geschichte, die Martin Stücker am Montag vor dem Düsseldorfer Landgericht als „Blödsinn“ bezeichnete. „Ich glaube Ihnen das nicht“, sagte der Staatsanwalt. Wenige Minuten zuvor berichtete ein Bruder des Neussers Sven F., dem vorgeworfen wird, seinen elf Jahre alten Neffen getötet zu haben, von einer zufälligen Begegnung mit der Ehefrau des Angeklagten.

Vor zwei oder drei Wochen habe er sie an einer Bushaltestelle vor dem Lukaskrankenhaus gesehen. „Ich glaube aber nicht, dass sie mich gesehen hat“, so der Zeuge. Durch die Scheibe der Haltestelle will der Bruder des Angeklagten einen Chat auf dem Handy der Ehefrau von Sven F. mitgelesen haben. „Ich gehe doch nicht freiwillig in den Knast“, habe er entziffern können.

Bruder des Angeklagten Sven F.

„Ich bin eben ein neugieriger Mensch“, begründete der Bruder des Angeklagten das angebliche Mitlesen des Chats. Mit wem die Ehefrau getextet hat, sei für ihn nicht zu erkennen gewesen. Es habe sich aber offenbar um jemanden gehandelt, der sie dazu bewegen wollte, zu den Vorwürfen auszusagen. Und die Vorwürfe erhebt ihr eigener Ehemann. Nach Angaben von Sven F. soll seine Frau dem Jungen am 5. Oktober die tödlichen Verletzungen zugefügt haben (unter anderem Verbrühungen). Dabei hatte der Neusser noch zum Auftakt des Verfahrens von seiner Pflichtverteidigerin eine Einlassung verlesen lassen, in der er gestand, für die schweren Verletzungen des Jungen verantwortlich zu sein. Die Ehefrau verweigert bislang die Aussage.

Dem Bruder des Angeklagten könne ein juristisches Nachspiel drohen: Denn ihm wirft Staatsanwalt Stücker Falschaussage vor: „Stand jetzt, leite ich ein Verfahren gegen Sie ein.“

Ein Urteil in dem Prozess um den getöteten Elfjährigen, der am 17. Oktober 2017 in der Düsseldorfer Uniklinik starb, könnte in dieser Woche fallen. Die Verhandlung wird am 4. Juli fortgesetzt. jasi