Die schwarzen Spuren der Raser
Regelmäßig driften waghalsige Fahrer auf der B 59 und lassen Bremsspuren zurück. Das ist strafbar, betont die Polizei.
Grevenbroich. Schwarze Bremsspuren sind auf der B 59 nichts Ungewöhnliches: Öfter fällt Fahrern eine auf Rot springende Ampel zu spät auf, und es entstehen beim plötzlichen Bremsen dunkle Spuren auf dem Asphalt. Neu ist aber das Phänomen, das seit einiger Zeit regelmäßig an der Kreuzung B 59 und Neurather Straße vorzufinden ist. Dort verlaufen die Spuren nicht gerade auf die Kreuzung zu, sondern kreisförmig über mehrere Spuren hinweg. Bedeutet: Hier drehen ein oder mehrere Fahrer immer wieder sogenannte „Donuts“ und hinterlassen mit stark motorisierten Fahrzeugen schwarzen Gummiabrieb auf der Fahrbahn. Die Polizei hat dort noch niemandem dabei erwischt, warnt aber vor den Gefahren solcher Fahrmanöver — und weist auf Strafen von bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug hin.
„Schwarze Streifen wurden und werden vereinzelt und unregelmäßig an verschiedenen Örtlichkeiten im Kreisgebiet wahrgenommen“, sagt Polizeisprecherin Diane Drawe. Die Kreuzung an der B 59 ist den Beamten bislang nicht als Treffpunkt der sogenannten Tuning- oder Raserszene bekannt. Das schließt aber nicht aus, dass Einzelne dort die Verkehrsregeln missachten. Denn die Kreuzung scheint für solche Drifts prädestiniert: Lange Geraden zum Anlaufholen, dazu drei Fahrspuren (inklusive Abbiegespur) und Bushaltestellen an beiden Seiten, die eine breite Asphaltfläche ergeben. Die Kreuzung liegt zudem fernab jeglicher Bebauung und ist in den Nachtstunden wenig befahren. Die Krux an den Vorfällen aus Polizeisicht: „Sollten diese Spuren durch sogenannte ,Donut’-Drifts verursacht worden sein, lässt sich dieses Verhalten in der Regel nur schwer verhindern. Diese Fahrtechnik der kontrollierten Drifts um die Hochachse ist örtlich begrenzt und dauert nur wenige Sekunden.“
Eine kurze Zeitspanne, die dennoch böse enden kann. „Das ist grob verkehrswidrig und rücksichtlos“, sagt Drawe. Bei Drifts gefährde der Fahrer sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer. Wenn die Polizei jemanden bei solch einem Fahrmanöver erwischt, ist das nicht nur eine Ordnungswidrigkeit. „Es gibt keinen genau passenden Paragraf für diese ,Donuts’. Es greift aber das Strafgesetzbuch“, erklärt Drawe. Damit handelt es sich bei den Drifts um Straftatbestände: In Paragraf 315c und 315d ist festgehalten, dass ein solches oder ähnliches Verhalten im Straßenverkehr verboten ist — besonders an unübersichtlichen Stellen wie Kreuzungen. Bei Zuwiderhandlung drohen hohe Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren. „Da wird immer der Einzelfall geprüft. Das Strafmaß ist abhängig davon, ob etwas beschädigt oder jemand gefährdet oder sogar verletzt wurde“, erklärt Drawe.
Um dem entgegenzuwirken, führt die Polizei regelmäßig Verkehrskontrollen an bekannten Treffpunkten durch. Auch an Wochenenden und Feiertagen werden basierend auf Ankündigungen aus der Szene und anhand eigener Informationen Sondereinsätze durchgeführt. „Außerdem informieren wir bei Veranstaltungen für junge Fahrer präventiv über die Folgen risikoreichen Fahrens und überhöhter Geschwindigkeit“, sagt Drawe.
Die Polizei hofft, dass sich die Vorfälle an der B 59 in Zukunft nicht häufen. „Es sollte niemand nur wegen eines bisschen Nervenkitzels verletzt werden“, sagt Drawe.