Schild zur neuen Regelung verwirrt Radfahrer
Sie sind nicht mehr verpflichtet, einen Radweg zu nutzen und sollen auf die Straße wechseln. In Rheinfeld weist nun ein Schild darauf hin.
Dormagen. Seit ein paar Tagen steht auf der Walhovener Straße ein neues Schild. Das sorgt bei Radlern und Autofahrern für Ärger, Aufregung und Verunsicherung. Dort heißt es: „Benutzungspflicht hier aufgehoben! Radfahrer dürfen Fahrbahn benutzen!“ Zwischen beiden Sätzen ist das blau-weiße Radfahrersymbol zu sehen, das rot durchgestrichen ist. Dieses Schild ist nur provisorisch dort aufgestellt, erklärt Peter Tümmers vom Eigenbetrieb der Stadt Dormagen, wo er auch für das Thema Radfahren zuständig ist. Radfahrer sollen runter von dem daneben liegenden Weg.
Es ist gewissermaßen ein „Wanderschild“, das im Laufe eines Jahres an unterschiedlichen Stellen in der Stadt aufgestellt wird. Es soll darauf aufmerksam machen, dass es keine Pflicht mehr für Radfahrer gibt, in Tempo 30-Zonen den Radweg zu benutzen. Im Gegenteil: „Auf der Straße ist es für den Radfahrer sicherer“, sagt Tümmers, „das belegt auch die Unfallforschung.“ Das Hinweisschild ist übrigens eine Eigenkreation der Stadtverwaltung beziehungsweise von Tümmers. Er erzählt: „Ein Bürger aus Hackenbroich hat vor einiger Zeit die Anregung gegeben, dass wir mit einem solchen Schild auf diese Regelung, die Bestandteil der Straßenverkehrsordnung ist, hinweisen könnten.“ Gesagt, getan: Tümmers kreierte aus dieser Idee dieses Schild. Und eine Liste mit Straßennamen, wo es rund vier Wochen lang aufgestellt werden soll, um Radfahrer und Autofahrer an die Aufhebung der Benutzungspflicht zu erinnern. „Das wissen in der Tat viele nicht und regen sich dann auf“, so Tümmers. Das „Wanderschild“ hat die Stationen in der Stadt fast absolviert, wahrscheinlich folgt als nächstes noch die Krefelder Straße. Für die Weilerstraße, sagt Tümmers, gab es ebenfalls ein solches Sonderschild, wo auf die Einbahnstraßen-Regelung hingewiesen wurde. Ebenso werden Varianten auch bei Umleitungen eingesetzt.
Obwohl er so argumentiert, ist die Stimmungslage im Internet nicht besonders freundlich. Im Facebook-Forum „Dormagen passt auf!“ erntet der Fahrrad-Experte Kritik für dieses Vorgehen. Auch für die Haltung, dass es für die Radler auf der Straße ungefährlicher sei. Dort wird argumentiert, dass genau das Gegenteil richtig, der Abstand zwischen Autos und Radlern zu gering sei oder Autos die Zweiradfahrer nicht überholen könnten. Auch wenn letzteres zum Teil stimme, so Tümmers, sei die grundsätzliche Entscheidung richtig. „Gerade bei Straßen mit vielen Einmündungen ist es für Radfahrer sicherer, auf der Straße zu fahren, weil sie so von rechtsabbiegenden Autofahrern einfach besser gesehen werden.“
Der Experte weist auch darauf hin, dass so Konflikte zwischen Radfahrern und Fußgängern beseitigt werden. Er erinnert daran, dass es innerorts kaum noch einen Radweg gibt, der verpflichtend zu benutzen ist — schon gar nicht in Tempo 30-Zonen. „In den 1990er-Jahren wurden in der Stadt flächendeckend Fahrradschutzstreifen auf den Straßen angelegt.“ Eine Regelung, die ausgesprochen sinnvoll und sicher sei. Die Flora-, Bahnhofstraße oder die Nettergasse seien gelungene Beispiele dafür.