Fortuna-Hooligan muss für drei Jahre ins Gefängnis

Der 22-Jährige war an einer Schlägerei beteiligt, bei der eine Frau schwer verletzt wurde.

Neuss/Meerbusch. Ein Hooligan aus dem Umfeld des Zweitliga-Spitzenreiters Fortuna Düsseldorf muss für lange Zeit ins Gefängnis. Das hat das Neusser Amtsgericht entschieden. Der 22 Jahre alte Schläger aus Meerbusch wurde zu drei Jahren Jugendhaft verurteilt.

Der Prozess gegen den jungen Mann hatte vor 14 Tagen begonnen. Damals hatte er ein Geständnis abgelegt und erklärt, immer wieder an Randale und Krawallen bei Fußballspielen beteiligt gewesen zu sein. Laut Ermittlungen war der 22-Jährige erst als Fortuna-Ultra bei Partien seines Lieblingsvereins unterwegs, anschließend als Mitglied der Hooligan-Gruppierung „Bushwhackers“. Während die Ultras Gewalt weitestgehend ablehnten, ging es bei den Hooligans ordentlich zur Sache. Auf der „Bielefelder Alm“ attackierte der junge Mann im Fortuna-Fanblock andere Düsseldorfer Anhänger, in der Altstadt war er an einem Angriff auf englische Fans in einem Café massiv beteiligt. „Hier wurde eine Frau sehr schwer verletzt“, so Richter Heiner Cöllen, „sie lag wochenlang im Krankenhaus und musste sogar Hauttransplantationen über sich ergehen lassen.“

Obwohl der 22-Jährige sich vor Gericht für seine Taten entschuldigte und versprach, sich künftig von der Hooligan-Szene fernzuhalten, beantragte die zuständige Staatsanwältin drei Jahre Gefängnis. Dem schloss sich das Schöffengericht letztlich an. „Wir haben es mit einem Intensivtäter zu tun, der durch die bisherigen Maßnahmen wie bundesweite Stadionverbote nicht zur Vernunft gebracht werden konnte“, sagte Cöllen, „diese Erziehungsdefizite müssen im Jugendgefängnis behandelt werden“. Der junge Meerbuscher sei zum Schläger geworden, weil er als Jugendlicher im privaten Bereich keine Anerkennung gefunden habe.

Heiner Cöllen, Richter

Bei den Hooligans habe er sich Anerkennung verschafft, man habe ihn geachtet: „Das fand er toll, deshalb hat er mitgemacht.“ Die Verteidigung hatte eine Jugendstrafe auf Bewährung für angemessen erachtet, fand damit beim Gericht aber kein Gehör.

Auf seiner Facebook-Seite hatte der junge Mann bis zuletzt die Zugehörigkeit zu den „Bushwhackers Düsseldorf“ noch dokumentiert. Den möglichen Aufstieg seines Lieblingsclubs muss der 22-Jährige jetzt hinter Gittern erleben. Der Meerbuscher kann gegen das Urteil allerdings noch Berufung einlegen. Dann müsste sich das Landgericht Düsseldorf mit dem Fall befassen. Für den jungen Mann war es auch nicht der letzte Auftritt vor Gericht: Auch bei einem Fortuna-Auswärtsspiel in Dresden soll er für Krawalle gesorgt haben — der Prozesstermin steht noch nicht fest. Red