Führerscheinentzug und Geldbuße für Raser
Der Motorradfahrer hatte zwei rote Ampeln überfahren und einen Unfall verursacht, bei dem ein Kind verletzt worden war.
Neuss. Mit einer Geldbuße in Höhe von 600 Euro und sechs Monaten Führerscheinentzug ist am Neusser Amtsgericht gestern der Prozess gegen einen jungen Motorradfahrer zu Ende gegangen. Der 18-Jährige hatte im Oktober vergangenen Jahres einen schweren Unfall in der Neusser Innenstadt verursacht. Dabei hatte er zwei rote Ampeln missachtet.
Im Prozess erklärte der Abiturient, er habe sein neues Motorrad erst am Tag vor dem Unfall gekauft. „Für 2000 Euro, eine Suzuki mit 48 PS, etwa 200 Stundenkilometer schnell“, so der 18-Jährige. Spät abends habe er dann gemeinsam mit einem Freund einen Bekannten besuchen und ihm seine neue „Maschine“ vorführen wollen. Vom Rheinparkcenter führte der Weg über die Hammer Landstraße vorbei an der Galopprennbahn Richtung Gnadental.
„Im Bereich des Kreishauses habe ich wohl eine rote Ampel überfahren“, so der Angeklagte, „ich habe das gar nicht gemerkt, aber mein Freund, der hinter mir saß, hat mich angestoßen.“ Dadurch sei er so abgelenkt gewesen, dass er auch noch die nächste rote Ampel übersah. Kurz hinter der Ampel kam es dann zum „Crash“. Ein Auto fuhr bei Grün in die Kreuzung ein, das Motorrad krachte mit Tempo 50 bis 60 in die Seite des Wagens. Der Angeklagte und sein Beifahrer wurden vom Motorrad geschleudert, an dem Auto entstand Totalschaden, ein Kind im Wagen erlitt ein Schleudertrauma.
„Die Folgen waren damit ganz erheblich“, so Richter Heiner Cöllen, „alleine bei dem Auto betrug der Sachschaden 12 000 Euro.“ Die beiden Männer auf der Suzuki kamen mit Prellungen und Schürfwunden davon. Während der Motorradfahrer den Unfall als Verkettung unglücklicher Umstände beschrieb, zeichneten mehrere Zeugen ein anderes Bild. So erklärte eine Fußgängerin, der Motorradfahrer habe vor den beiden Ampeln noch mal „richtig aufgedreht“ und sei dann jeweils über Rot gefahren. Und eine Autofahrerin berichtete, dass er sie in der Kurve überholt habe und dann zügig auf die Ampeln zugefahren sei.
Damit war für Gericht und Staatsanwaltschaft der Fall klar: Der Motorradfahrer hatte offenbar bewusst in Kauf genommen, bei Rot in die Kreuzung einzufahren. Gegen das Urteil kann er Berufung einlegen — dann wäre das Landgericht Düsseldorf zuständig. mape