Gericht: Das Anwaltshonorar per Selbstbedienung kassiert
Rechtsanwalt wegen Untreue verurteilt. Zwei Jahre Berufsverbot.
Neuss. Aus dem Ruder gelaufen war das Leben eines Hausbesitzers nach der Trennung von seiner Ehefrau. Und zwar so heftig, dass Rechtsanwalt Heinz Jürgen E. vom Amtsgericht als Betreuer für den Mann eingesetzt wurde. Doch der 58-Jährige soll sich rund 23 000 Euro ohne Erlaubnis auf eigene Konten überwiesen haben. Darum musste sich der Jurist am Freitag im Berufungsverfahren wegen Untreue vor dem Düsseldorfer Landgericht verantworten.
Bis Oktober 2009 regelte Heinz Jürgen E. die Geschäfte des wohlhabenden Mannes. Der hatte eine Geliebte, für die er eine Generalvollmacht ausgestellt, sein Testament geändert und ihr einen Mercedes gekauft hat. Weil sie noch Ansprüche auf Teile des Vermögens geltend machen wollte, bevor es verprasst war, beantragte die Ehefrau schließlich eine Betreuung für den Mann.
Der Rechtsanwalt kümmerte sich nicht nur um die Finanzen des Mannes, er führte auch eine Vielzahl von Prozessen für ihn. Als der 58-Jährige selbst in finanzielle Schwierigkeiten geriet, weil sein Partner in der Kanzlei die Zulassung verloren hatte, begann er damit, sich Geld von dem Konto seines Mandanten zu überweisen. Zudem soll er 23 000 Euro abgezwackt haben, die von einer Versicherung nach einem Brandschaden ausgezahlt worden waren.
Wie Heinz Jürgen E. am Freitag erklärte, soll es sich zum großen Teil um Gelder gehandelt haben, die ihm als Honorar zugestanden hätten. Trotzdem hat er sich mit dieser Form der Selbstbedienung strafbar gemacht. Wegen Untreue war er vom Amtsgericht Neuss im November vergangenen Jahres zu einer Strafe von 14 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Außerdem darf er zwei Jahre lang seinen Beruf nicht ausüben. Vor allem, weil er wieder arbeiten wollte, hatte der Rechtsanwalt Berufung eingelegt. Doch damit hatte er keinen Erfolg. Das Urteil aus der ersten Instanz wurde am Freitag bestätigt.