Im Kreis erst 420 Bildungsgutscheine abgerufen
Eltern müssen bis Ende April einen Antrag stellen, um rückwirkend Unterstützung zu bekommen.
Rhein-Kreis Neuss. Lange wurde gestritten, wochenlang gab es zahlreiche schwierige Fragen bei der Umsetzung — und dann musste alles ganz schnell gehen: Seit dem 1. April ist das Bildungs- und Teilhabepaket, mit dem Kinder und Jugendliche aus armen Familien gefördert werden, in Kraft.
Offenbar haben aber noch relativ wenige Eltern Bildungsgutscheine für ihren Nachwuchs beantragt. Ein Bundestrend, der sich auf Kreisebene widerspiegelt: Auf rund 15 100 Berechtigte kommen 420 Anträge auf Unterstützung. Die Zuschüsse für Mittagessen in der Schule, Klassenfahrten, Nachhilfe und Vereinsbeiträge können seit kurzem abgerufen werden. Für Mitgliedschaften in Sport- oder Jugendvereinen gibt es zum Beispiel 10 Euro monatlich.
„Seit der vergangenen Woche sind wir startklar. Wir mussten die Strukturen erst einmal aufbauen. Unser Ziel ist ein unbürokratischer, pragmatischer und flexibler Umgang mit dem Thema“, sagt Landrat-Vertreter und Sozialdezernent Jürgen Steinmetz.
Für den Kreissozialamtsleiter Siegfried Henkel liegen die 420 eingereichten Anträge so kurz nach der Einführung in erwarteter Höhe. „Die Zahlen werden sich in den nächsten Wochen entwickeln“, ist Henkel sicher und verweist darauf, dass der Kreis auf Internetseiten, Flyern und Infoveranstaltungen über die Inanspruchnahme der Leistungen informiere.
8 Millionen Euro erhält der Kreis für dieses Jahr aus dem Bundespaket. Davon profitieren können Kinder und Jugendliche, deren Eltern Arbeitslosengeld II beziehen, sowie solche, deren Eltern Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten. „Die Unterstützung kommt tatsächlich bei denen an, die es auch bekommen sollen“, sagt Steinmetz, „wir stehen zu 200 Prozent dahinter“.
Kitas, Schulen und Vereine können sich dem kreisweiten Gutscheinsystem anschließen. Eine Datenbank, die ständig aktualisiert wird, listet die Angebote im Internet auf. Derzeit prüft der Kreis, die Leistungen durch eine aufladbare, neutrale Chipkarte — eventuell auch in Verbindung mit der Familienkarte — sicher zu stellen. Das sei zeitgemäß, zudem werde eine Stigmatisierung hilfsbedürftiger Kinder vermieden.
Alle Leistungen, ob Mittagessen in der Schule, Sportvereinsmitgliedschaft, Geld für Schulausflug oder Nachhilfe, werden rückwirkend zum 1. Januar bewilligt, wenn der Antrag bis zum 30. April vorliegt. Anträge können in der Kreisverwaltung, den Rathäusern, beim Jobcenter und online gestellt werden.
Weitere Infos und Formulare im Internet.