In Baggerseen gilt generelles Badeverbot

Nach tödlichem Unfall in Uedesheim will Stadt aufklären.

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Uedesheim. Bürgermeister Reiner Breuer will mit Informationsveranstaltungen an den Schulen Kinder und Jugendliche über die Gefahren aufklären, die beim Baden im Rhein oder in Baggerseen lauern können. Damit reagiert er auf den Badeunfall am Samstagabend, bei dem ein 18-Jähriger ums Leben gekommen war. Als Partner für diese Infokampagne will Breuer DLRG und DRK-Wasserwacht gewinnen, die in die dramatische Suche nach dem jungen Mann eingebunden waren.

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Unfallort am Samstag war der See am Blankenwasser, wo Baden verboten aber offenbar die Regel ist. Auf das Verbot weisen Schilder hin, die aufzustellen der Kreis nach Angaben von Reinhold Jung vom Presseamt des Kreises den Grundbesitzern geraten hat. Aber die Schilder würden oft zerstört oder verschwänden einfach.

Eingezäunt ist der See, an dem am Sonntag mit viel Publikum die Kiesgrube ihren Saisonstart feierte, nicht. Der Zaun sei nur für die Dauer der Auskiesung vorgeschrieben und nur für diesen Zeitraum genehmigt worden, sagt Jung. Bei der Rekultivierung im Anschluss an das Betriebsende mussten 2008 alle Betriebseinrichtungen im und am Gewässer entfernt werden, sagt Jung, inklusive Zaun. Begründung: Der See soll wieder Teil der Landschaft werden. Am „Jröne Meerke“ und Reuschenberger See liege der Fall genauso. Nach der Schlussabnahme sei von der Unteren Wasserbehörde eine Beschilderung empfohlen worden. Allerdings sei „Betreten verboten“ mit den Buchstaben des Bundesnaturschutzgesetzes eigentlich unvereinbar. Tafeln wie „Steilufer — Betreten verboten“ oder „Baden verboten“ wären statthaft, so Jung.

Die Gründe des Unfalls werden weiter von der Staatsanwaltschaft ermittelt, allerdings konnte die Polizei gestern keine weiteren Details dazu veröffentlichen.

Grundsätzlich ist Baden nur erlaubt, wo Betreuung gegeben ist, sagt Kreis-Sprecher Jung. Im Kreis also in Freibädern sowie im Kaarster und dem Nievenheimer See. Für alle anderen Baggerseen besteht Badeverbot.