Kaarst: Hausverkauf per Quiz gestoppt

Ein Familienvater will seinen Bungalow über das Internet per Wissensspiel verkaufen. Das ist unzulässig, sagt die Bezirksregierung.

Kaarst. Bungalow zu gewinnen - damit wirbt Thomas Belau auf seiner Internetseite. Wer sich registriert und 49 Euro bezahlt, kann an einem Wissensquiz teilnehmen. Als Prämie winkt nach etwas Geschick und der richtigen Beantwortung von 600 Fragen das Haus mit 325 Quadratmetern Wohnfläche mit zehn Zimmern und zwei Küchen in Holzbüttgen.

"Der geschätzte Wert liegt bei 360.000 Euro. Der Sieger bekommt zur Renovierung noch 200.000 Euro oben drauf", erläutert Belau. Nachdem die beiden ältesten Kinder nun ausgezogen sind, ist der Familie das Haus zu groß geworden. "Wegen der Wirtschafts- und Finanzkrise ist es nicht leicht, einen Käufer zu finden", sagt Belau.

Die Idee, das Haus per Quiz über das Internet zu verkaufen, sei zufällig entstanden. "Eigentlich wollte ich eine Internetseite realisieren, auf der die Nutzer an einem didaktischen Wissensspiel aus dem Bereich des Allgemeinwissens teilnehmen", erklärt der Holzbüttger.

Jetzt suchte er nach mindestens 13.500 Teilnehmern, die an dem Haus-Quiz teilnehmen. Mit der Teilnahmegebühr soll der Verkaufspreis auf mehreren Schultern verteilt zusammenkommen. "Jeder hat die gleiche Chance", verspricht Belau.

Doch den Traum vom günstigen Eigenheim, den andere mitfinanzieren, hat am Montag die Bezirksregierung platzen lassen. "Eine Hausveräußerung durch ein Wissensquiz ist unzulässig", sagt Bernd Hamacher, Sprecher der Bezirksregierung.

Auch in anderen Bundesländern hat es bereits Versuche gegeben über eine Internetverlosung Häuser zu veräußern. "Bislang sind alle diese Vorhaben durch die zuständige Bezirksregierung unter Berufung auf den Glücksspielstaatsvertrag unterbunden worden", erklärt Hamacher.

Auch das ist dem Holzbüttger bekannt. "Deshalb habe ich vorher die Bezirksregierung um Genehmigung gebeten. Denn ich veranstalte ja kein Glücksspiel. Es geht hier um die Beantwortung von Fragen", sagt Belau.

Dem stimmt die Bezirksregierung Düsseldorf zwar zu. "Es handelt sich in der Tat nicht um ein Glücksspiel, da der Ausgang nicht in großen Teilen oder gänzlich von zufallsbestimmten Faktoren wie etwa einem Losentscheid abhängt. Dennoch stehen der Durchführung andere Rechtsvorschriften im Weg", erläutert Hamacher.

So gebe es in der Gewerbeordnung eindeutige Regelungen zur Zuverlässigkeit der Veranstaltungsorte. "Eine Durchführung im Internet ist davon nicht erfasst", so Hamacher.

Hinzu komme, dass die Vorschriften des auch für Gewinnspiele geltenden Rundfunkstaatsvertrages nur Gewinnspiele mit einer Gebühr von maximal 50 Cent je Teilnehmer zulassen. "Angesichts der vorgesehenen Teilnahmegebühr von 49Euro kann das Vorhaben nicht genehmigt werden", sagt der Sprecher.

Belau ist von der Entscheidung überrascht. "Ich betreibe doch in dem Fall kein Gewerbe und will als Privatmann mein Haus verkaufen. Und inwieweit der Rundfunkstaatsvertrag eine Rolle spielt, muss jetzt mein Anwalt prüfen", sagt er.